Durch den Neubau im Altenheim, möchte der Arbeitgeber im Reinigungsdienst nur im Neubau neue Arbeitszeiten einführen. Mo. 9.00-14.30, Di. 7.00-13.30, Mi. 8.00-14.30,Do. 9.00-14.00, Fr. 9.00-14.30, Sa. 9.00-13.30. Wie kann der BR diese Dienstzeiten verhindern? Betr.VG 87 Abs 1 ist klar. Da es nur für eine Mitarbeiterin ist, evtl AGG ?
Die Arbeitszeiten sollen zwar erst eine Probephase von 3 Mon. laufen, aber wir hätten lieber eine gleichmäßige Arbeitszeit.
Danke für die Antworten
Frank