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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist AN noch beschäftigt in der alten Firma?

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diiie
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Ich habe eine Frage. AN wurde frsitlos, hilfsweise ordentl. zum 30.6.09 gekündigt. AN klagt dagegen. Einigung vor Gericht nicht zu stande gekommen. Es geht weiter vor Gericht. Termin 30.6. Jetzt ist der AN krank geschrieben. Er wollte Ende Mai stempeln und zum 01.07. neuen Job annehmen. Ist der AN noch angestellt in der alten Firma? Kann er überhaupt stempeln gehen, bevor es nicht vor Gericht geklärt wurde? Wer weiß Bescheid. SOS Danke im voraus für eure Meinungen.

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Community-Antworten (1)

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DerAlteHeini

19.05.2009 um 14:49 Uhr

diiie Auch während einer Kündigungsschutzklage ist der Bezug von Leistungen von der AfA möglich. Die AfA wird sich die Gründe, die zur Kündigung führten genau Anschauen und eventuell eine Kopie der Klage vom Antragsteller anfordern.

Ob das Arbeitsverhältnis jetzt noch besteht, dürfte das Gericht in seinem Urteil festlegen, in dem es den Zeitpunkt an dem das Arbeitsverhältnis endet, bennent.

In diesem Fall ist das Problem, dass hier eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Eine fristlose Kündigung setzt in der Regel ein erhebliches verschulden des Gekündigten voraus, wobei die AfA dafür mit einer Sperrzeit der Leistungen reagiert.

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