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ordentliche kündigung in der probezeit

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yanric
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein noch sehr junger br-unsere frage:eine am 01.01.09 eingestellte wohnbereichsleitung soll ordentlich zum 31 0509 gekündigt werden. anschreiben mit grund bekam der br über die hauspost am 06 05 09. wann beginnt und endet die frist. ist es klug keine stellungnahme abzugeben sondern einfach den eingang zu bestätigen? muss dazu sagen das alle mitarbeiter sowie bewohner negative äußerungen abgeben und viele beschwerden laufen...

5.40609

Community-Antworten (9)

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Kriegsrat

10.05.2009 um 16:58 Uhr

es ist eigentlich wurscht, was ihr macht kündigung in der probezeit ?wenn ihr absolut sicher seid, daß eine probezeit vereinbart wurde: br muß nur angehört werden, wie bei jeder kündigung, wie ihr reagiert, ist völlig unerheblich, wobei nichtäußerung ja eigentlich (bis auf 103) immer auf zustimmung hinausläuft.....

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yanric

10.05.2009 um 17:08 Uhr

unser ag verlangt mit der bekanntmachung eine eingangsbestätigung-muss der br die ausstellen?

K
Kriegsrat

10.05.2009 um 17:13 Uhr

der arbeitgeber muß euch anhören, das hat er offenbar getan was spricht dagegen, das zu bestätigen ? wie ihr das macht, kann er euch jedoch nicht vorschreiben....

K
Kriegsrat

10.05.2009 um 17:26 Uhr

hab dir noch ein urteil zu kündigung in der probezeit rausgesucht: Urteil zu: Betriebsrat Anhörung Kündigung Probezeit

Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Betriebsrat muss über alle maßgeblichen Kündungsgründe informiert werden. Dies gilt grundsätzlich auch für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit.

Die Probezeit dient der wechselseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien. Vor diesem Hintergrund kann es für eine Probezeitkündigung ausreichen, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung veranlasst haben, mitteilt. Kommen mehrere Kündigungsgründe in Betracht, so führt daher das Verschweigen eines einzelnen (weiteren) Kündigungsgrunds nicht zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Urteil des BAG vom 16.09.2004 2 AZR 511/03

jetzt weißt du wahrscheinlich auch, wofür der AG eine bestätigung von euch haben will......

K
Kriegsrat

10.05.2009 um 17:44 Uhr

und zum dritten :

da ich ja meine lieben forumkollegen kenne;-))) :

ich hab euch schon richtig verstanden, ihr seid nicht sonderlich unglücklich über diese kündigung? ihr wolltet jetzt keine tipps, was man vielleicht machen könnte...? stichworte : fehlerhafte anhörung, verzögerung bis kündigungsschutz greift etc etc. ????

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yanric

10.05.2009 um 17:59 Uhr

ja -sind wohl unter kennern gelandet.ist so wie vermutet-und deine antwort hat mir erst mal geholfen,danke! werd das forum weiterempfehlen...

D
DonJohnson

10.05.2009 um 18:07 Uhr

@yanric

Tse tse tse, ein BR, der nicht versucht dem AN zu helfen... Ich fasse es nciht!!!

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yanric

13.05.2009 um 21:56 Uhr

bin nicht hier um mich bei anderen für mein tun zu rechtfertigen, außerdem hat man als br die interessen ALLER mitarbeiter zu vertreten was einschließt sie und den ruf der firma vor schäden zu bewahren. also verschwende nicht deine zeit mit kommentaren welche absolut keinem nützen und die niemanden interessieren...

R
rainerw

14.05.2009 um 00:31 Uhr

Da wir die Gründe nicht kennen sollten wir es tunlichst unterlassen den hier Fragenden zu verurteilen, denn in wie weit unterscheiden wir uns dann.........

Nichts Sagen, kann manchmal mehr aussagen.

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