Hallo zusammen,

unser Unternehmen wird als Gemeinschaftsunternehmen geführt, das heißt mit einem Betriebsrat zusammengestellt aus Mitgliedern aus Unternehmen X u. Y.
Hierzu sei gesagt das Unternehmen Y ist quasi die Tochter mit einem Mutteranteil von 70%.
Für Unternehmen X gibt es einen GBR-Wirtschaftsausschuss, für Unternehmen Y wurde bisher einmal eine WA-Sitzung auf örtlicher Ebene geführt.
Der WA besteht aus Mitgliedern des BR´s von Unternehmen X u. Y.
Nun kommt die Aussage, das deshalb keine WA-Sitzung mehr stattfinden kann, da ausschließlich BR-Mitglieder aus dem Unternehmen Y an dieser teilnehmen dürfen.

Ist dieses so rechtlich haltbar???
Zumal die BR-Vorsitzenden beide aus dem Unternehmen X kommen.

Danke
Gruß
Prisca