Erstellt am 06.05.2009 um 10:48 Uhr von anker
Hallo Kainil,
wenn ihr in einem Betrieb arbeitet, in dem es Obersten gibt, die andere abkommandieren, wundert es mich, dass es überhaupt einen BR gibt.
Aber Spaß bei Seite: So wie du das schilderst ist die Verfahrensweise im Standort A an- und abzustempeln, die richtige.
Ihr solltet aber auch die Frage stellen ob hier nicht auch eine Mitbestimmung nach § 99 BetrVG wegen Versetzung in Frage kommt.
Erstellt am 06.05.2009 um 11:02 Uhr von kriegsrat
@ kainil
wenn der mitarbeiter laut arbeitsvertrag für den standort A eingestellt wurde, beginnt seine arbeitszeit am konkret vereinbarten arbeitsplatz : standort A
Erstellt am 06.05.2009 um 11:03 Uhr von kainil
Hallo Anker,
das mit dem Abkommandieren, ist mit uns zum großen Teil abgesprochen.
Bis vor einem Jahr war das noch anders, aber jetzt bearbeiten wir immer mehr Baustellen, was unserm Obersten nicht immer gefällt. Deswegen versucht er auch immer uns von Schulungen abzuhalten, er hört dann von uns aber immer, das wir nicht als BR geboren sind, sondern zum BR geboren sind und das wir darum Schulungen benötigen.
Erstellt am 06.05.2009 um 13:41 Uhr von ganther
Warum sollte das Abstempeln am Standort A richtig sein? Es stellt sich eher die Frage ob es rechtlich möglich ist die MA abzukommandieren. Aber das ist ein anderes Thema
Erstellt am 06.05.2009 um 13:54 Uhr von MonaLisa
@ganther,
"Warum sollte das Abstempeln am Standort A richtig sein?"
weil es so im Arbeitsvertrag steht und auf freiwilliger Basis jederzeit möglich ist.
Wenn man es noch ganz genau nehmen würde, dann müssten die Kollegen vom Standort A im Standort B mindestens um soviel Zeit früher Feierabend machen, dass es zum regluären Arbeitszeitende (z. B. 14.00 Uhr) im Standort A zum abstempeln reicht.
Erstellt am 06.05.2009 um 15:19 Uhr von paula
ich bin da erst einmal bei ganther. Im Arbeitsvertrag steht nichts vom stempeln, sondern für welchen betrieb die MA eingestellt sind. Eiegentlich dürften die MA in B nicht eingesetzt werden. Nur weil die MA nun dort arbeiten heißt dies nicht das sie in A stempeln dürfen und die Fahrzeit dadurch zur Arbeitszeit wird. Das sind unterschiedliche Sachen
Erstellt am 06.05.2009 um 17:27 Uhr von DonJohnson
@all
Auch ich tendiere dazu, dass der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende in A ist. Eine anderer Regelung könnte nur in einer BV beschrieben sein. (§ 87 Abs 1 Satz 2). Also Beispiel: Die Arbeitszeit beginnt und endet am Einsatzort
Da im AV geregelt ist, dass man in A arbetiet, beginnt m. E. hier die Arbeitszeit!
Das mit dieser Abkommandierung ist aber ein Hammer... Wenn da mal nicht der 99er tangiert wird...