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Überstunden; Betriebsrat nicht informiert - Wie sollen wir uns verhalten?

H
häschen
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb werden unmengen an Überstunden gemacht von ca 5 Kolleginnen und Kollegen. Die machen das alle freiwilligohne Muß unseres Arbeitgebers.Wir als Betriebsrat werden nicht informiert.Verwarnungen unsererseits werden ignoriert. Wie sollen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (6)

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DerAlteHeini

24.04.2009 um 01:52 Uhr

Häschen Wie ihr euch verhalten sollt? Es kommt darauf an wozu dieser BR bereit ist. Wenn Verwarnungen des BR ignoriert werden, sollte der BR konsequent dieses Problem mit Hilfe des Arbeitsgerichtes abarbeiten. Hat der BR sich durchgesetzt, dürfte er in der Zukunft vom AG nicht geliebt, aber akzeptiert werden.

Dieser BR sammelt die o.g. Verstöße und mahnt den AG, schriftlich mit Auflistung der Verstöße unter Androhung eines Verfahrens gem. § 23 BetrVG, ab. Verletzt der AG weiterhin die Rechte des BR, ist er noch einmal wie o.g. abzumahnen. Beachtet der AG die Mitbestimmungsrechte des BR immer noch nicht, sollte der BR nach entsprechendem Beschluss einen Fachanwalt konsultieren und mit Hilfe des ArbG seine Rechte erzwingen. Der BR sollte unbedingt darauf achten, das beim ArbG u.a.beantragt wird, dem AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld anzudrohen.

Hat der BR nun einen entsprechenden rechtskräftigen Beschluss des ArbG in der Tasche, so dürfte der AG zugänglicher sein, zumindest dann, wenn ihm mit dem Beschluss für jede weiter Verfehlung ein Zwangsgeld angedroht wird.

N
Neulingfünfundvierzig

24.04.2009 um 09:14 Uhr

Guten Morgen, wie der AlteHeini schreibt wäre die Prozedur schon richtig aber auch wir hatten so ein Problem. Immer wieder haben Arbeiter auf den Baustellen an die reguläre Arbeitzeit "Überstunden" rangehängt (mal 1 mal 2 Std.) obwohl sie von der Geschäftsleitung hierzu nicht aufgefordert wurden. Natürlich hat der Betriebsrat dann halt mal so rein zufällig danach erfahren. Bei uns gibt es zahlreiche Außenbaustellen bis zu einem Radius von 200 km Umkreis, eine diesbezügliche Überwachung durch den BR gestaltet sich darum als sehr schwierig. Also haben wir eine Betriebsversammlung einberufen, haben die Leute darauf hingewiesen, das wir ein Arbeitszeitfenster haben und das unerlaubte (bis auf Notfälle) Arbeit darüber hinaus nur mit Einwilligung des Betriebsrates möglich sind. Der Arbeitgeber hat sich fein säuberlich herausgehalten - er ordnete ja keine diesbez. Überstunden an. So manche Arbeitnehmer gestalten die Arbeit des BR schon recht schwierig, da will man Ihnen helfen und die machen genau -freiwillig- das Gegenteil. Wir haben der Sache dann noch eine Weile zugesehen und dann den Arbeitgeber dazu gebracht ein Schreiben herauszugeben, das besagt unangeforderte Überstundenleistungen werden ab sofort nicht mehr bezahlt. Also prüft mal wer bei Euch der eigentliche "Sündenbock" ist. Gruß Neuling

C
carrie

24.04.2009 um 10:13 Uhr

@Neulingfünfundvierzig ..der AG ist aber deshalb noch lange nicht fein raus, nur weil er die Stunden nicht mehr bezahlen wird. Die Vorschrift erfasst jede Form der vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit, z.B. auch unabhängig davon, ob sie Auswirkungen auf die Vergütung hat (BAG, NZA 03, 1209). Gleiches gilt, wenn der AG die Überstunden nicht anordnet, sondern lediglich duldet. (BAG, BB 91, 548) Denn manchmal machen AN nicht freiwillig Überstunden, weil sie so gerne arbeiten, sondern weil sie um ihren Vertrag fürchten, wenn sie pünktlich Feierabend machen würden.

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DonJohnson

24.04.2009 um 18:10 Uhr

@carrie

Streberin ;-)))

C
carrie

24.04.2009 um 21:13 Uhr

@DonJohnson ....bäääääääääääää :-)

D
DonJohnson

24.04.2009 um 23:55 Uhr

SELBER BÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ meine carrie!!!!!

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