Erstellt am 23.04.2009 um 23:52 Uhr von DerAlteHeini
Häschen
Wie ihr euch verhalten sollt? Es kommt darauf an wozu dieser BR bereit ist. Wenn Verwarnungen des BR ignoriert werden, sollte der BR konsequent dieses Problem mit Hilfe des Arbeitsgerichtes abarbeiten. Hat der BR sich durchgesetzt, dürfte er in der Zukunft vom AG nicht geliebt, aber akzeptiert werden.
Dieser BR sammelt die o.g. Verstöße und mahnt den AG, schriftlich mit Auflistung der Verstöße unter Androhung eines Verfahrens gem. § 23 BetrVG, ab. Verletzt der AG weiterhin die Rechte des BR, ist er noch einmal wie o.g. abzumahnen.
Beachtet der AG die Mitbestimmungsrechte des BR immer noch nicht, sollte der BR nach entsprechendem Beschluss einen Fachanwalt konsultieren und mit Hilfe des ArbG seine Rechte erzwingen.
Der BR sollte unbedingt darauf achten, das beim ArbG u.a.beantragt wird,
dem AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld anzudrohen.
Hat der BR nun einen entsprechenden rechtskräftigen Beschluss des ArbG in der Tasche, so dürfte der AG zugänglicher sein, zumindest dann, wenn ihm mit dem Beschluss für jede weiter Verfehlung ein Zwangsgeld angedroht wird.
Erstellt am 24.04.2009 um 07:14 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Guten Morgen, wie der AlteHeini schreibt wäre die Prozedur schon richtig aber auch wir hatten so ein Problem. Immer wieder haben Arbeiter auf den Baustellen an die reguläre Arbeitzeit "Überstunden" rangehängt (mal 1 mal 2 Std.) obwohl sie von der Geschäftsleitung hierzu nicht aufgefordert wurden. Natürlich hat der Betriebsrat dann halt mal so rein zufällig danach erfahren. Bei uns gibt es zahlreiche Außenbaustellen bis zu einem Radius von 200 km Umkreis, eine diesbezügliche Überwachung durch den BR gestaltet sich darum als sehr schwierig. Also haben wir eine Betriebsversammlung einberufen, haben die Leute darauf hingewiesen, das wir ein Arbeitszeitfenster haben und das unerlaubte (bis auf Notfälle) Arbeit darüber hinaus nur mit Einwilligung des Betriebsrates möglich sind. Der Arbeitgeber hat sich fein säuberlich herausgehalten - er ordnete ja keine diesbez. Überstunden an. So manche Arbeitnehmer gestalten die Arbeit des BR schon recht schwierig, da will man Ihnen helfen und die machen genau -freiwillig- das Gegenteil. Wir haben der Sache dann noch eine Weile zugesehen und dann den Arbeitgeber dazu gebracht ein Schreiben herauszugeben, das besagt unangeforderte Überstundenleistungen werden ab sofort nicht mehr bezahlt. Also prüft mal wer bei Euch der eigentliche "Sündenbock" ist.
Gruß Neuling
Erstellt am 24.04.2009 um 08:13 Uhr von carrie
@Neulingfünfundvierzig
..der AG ist aber deshalb noch lange nicht fein raus, nur weil er die Stunden nicht mehr bezahlen wird.
Die Vorschrift erfasst jede Form der vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit, z.B. auch unabhängig davon, ob sie Auswirkungen auf die Vergütung hat (BAG, NZA 03, 1209). Gleiches gilt, wenn der AG die Überstunden nicht anordnet, sondern lediglich duldet. (BAG, BB 91, 548)
Denn manchmal machen AN nicht freiwillig Überstunden, weil sie so gerne arbeiten, sondern weil sie um ihren Vertrag fürchten, wenn sie pünktlich Feierabend machen würden.
Erstellt am 24.04.2009 um 16:10 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 24.04.2009 um 19:13 Uhr von carrie
@DonJohnson
....bäääääääääääää :-)
Erstellt am 24.04.2009 um 21:55 Uhr von DonJohnson
SELBER BÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ meine carrie!!!!!