Kündigungsschutz in der Elternzeit
Hallo, unsere Arbeitsplätze, 40 an der Zahl im Sicherheitsdienst, werden demnächst neu ausgeschrieben. Der billigste Anbieter wird den Auftrag zur Überwachung wohl bekommen. Da eine Ma im Juli d.J. in die Elternzeit geht hier meine Frage: Ist der neue AG verpflichtet die Anprüche aus der Elternzeit zu übernhemen (Kündigungsschutz,Widereinstellung)? Das zu bewachende Objekt und das Personal bleibt, es kann aber passieren, dass der AG wechselt. Was kann BR dagegen tun? Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (5)
10.04.2009 um 01:02 Uhr
die frage ist, woher du die sicherheit nimmst, daß der neue Auftragsinhaber, den du noch nicht mal kennst, das gesamte jetzige personal übernehmen muß bzw. wird ?
10.04.2009 um 01:08 Uhr
Hallo Kriegsrat, wir sind in der guten Lage, dass unser Auftraggeber bisher immer auf Personalübernahme in der Ausschreibung bestand. Er möchte im Sicherheitsbereich mit den bewährten ihm seit Jahren bekannten Leuten weiterarbeiten! Gruß active
10.04.2009 um 12:39 Uhr
@active, guck mal unter §613a BGB hiernach müsste der "alte Zustand" übernommen werden, damit auch die Mitarbeiterin in Elternzeit. Mit österlichen Grüßen
10.04.2009 um 19:30 Uhr
@matze, einwandfrei, danke und auch schöne Ostern!
10.04.2009 um 20:39 Uhr
@kriegsrat Das wurde mal von einem Sicherdienst an einem Flughafen in der schönsten Stadt Deutschlands erfolgreich beklagt! Hast Du dieses Urteil etwa nicht?
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