Hallo,
unsere Arbeitsplätze, 40 an der Zahl im Sicherheitsdienst, werden demnächst neu ausgeschrieben. Der billigste Anbieter wird den Auftrag zur Überwachung wohl bekommen. Da eine Ma im Juli d.J. in die Elternzeit geht hier meine Frage: Ist der neue AG verpflichtet die Anprüche aus der Elternzeit zu übernhemen (Kündigungsschutz,Widereinstellung)? Das zu bewachende Objekt und das Personal bleibt, es kann aber passieren, dass der AG wechselt.
Was kann BR dagegen tun?
Danke für Eure Hilfe!