Erstellt am 07.04.2009 um 06:32 Uhr von pirat
@ K.arl,
"Muss die GF die Stelle nicht auch als Teilzeitstelle ausschreiben? "
Nein!
Erstellt am 07.04.2009 um 08:22 Uhr von Angi1
Hallo K.arl,
schau dir bitte mal § 7 TzBfG an.
Dort steht, dass der AG einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben hat, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
Außerdem muss er einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung von Dauer und Lage seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.
Abs. 3 beschreibt die Informationspflicht des AG gegenüber des BR über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze
Wenn dieser Platz sich eignet würde ich mit dem AG reden.
MfG
Angi1
Erstellt am 07.04.2009 um 14:48 Uhr von K.arl
Im Auschreibungstext steht nichts Teilzeitbeschäftigung, theoretisch ist es aber machbar, da in der Abteilung schon Teilzeitkräfte beschäftig sind.
Muss der Auschreibungstext geändert werden, oder soll der MA sich auf die Vollzeitstelle bewerben, mit dem Hinweis, nur als Teilzeitkraft arbeiten zu wollen?
Bisweilen hat der MA einen unbefristeten 400€-Vertrag. Die ausgeschrieben Stelle ist auf 2 Jahre befristet. Erhält der MA dann auch nur einen befristeten Vertrag?
Erstellt am 09.04.2009 um 09:06 Uhr von Angi1
Hallo K.arl,
der MA könnte die Bewerbung so formulieren:
Da ich meine vertragliche Arbeitzeit gerne verlängern würde, bewerbe ich mich hiermit nach § 7 TzBfG auf die ausgeschriebene Stelle als Teilzeitkraft zumindest für die 2 Jahre. Sollte danach kein Bedarf mehr sein würde ich wieder auf meine ursprüngliche Arbeitzeit zurückgehen.
Der MA erhält für die Teilzeit eine Befristung aber sein unbefristetes AV bleibt erhalten.
MfG
Angi1