Erstellt am 05.04.2009 um 19:21 Uhr von tik-tak
§ 87 Mitbestimmungsrechte
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
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-Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
-Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
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Mit BetrVG auf dem Tisch schlagen. BRV handelt sehr unreif wenn er es toleriert.Mit anderen Kollegen reden und
den BRV klar und deutlich sagen was zu machen ist.
tik-tak
Erstellt am 05.04.2009 um 21:44 Uhr von Laffo
@Papa
Nen BetrVG hast du? Wenn nicht einfach hier auf BetrVG klicken...ahhh.Is leider ohne Kommentierung.
Wenn der BRV nicht mitzieht,ihm einfach mal den § 26 BetrVG vorlesen.So wie man den BRV aus der Mitte des BR wählen kann, so kann man ihn auch abwählen!
Ansonsten wie tik-tak schon schrieb, nur ergänzend noch § 87 Abs.2 BetrVG. ..& die kann sehr teuer werden...
...& noch was: laßt euch schulen!!!!!Brauchst bloß auf Schulungsanspruch klicken...
Erstellt am 05.04.2009 um 21:52 Uhr von erwin
@PAPA
Suche einmal das Gespräch mit der zuständigen AfA. Denn die AN welche kurzarbeiten können, sofern ich nicht daneben liege, in dieser Zeit keine Mehrarbeitmachen. Es wäre überhaupt grundsätzlich einmal zu klären, Kurzarbeit und Mehrarbeit.
Vielleicht hilft schon erst einmal in einem Gespräch mit dem Bereichleiter dieses zu erwähnen, dass man ein solches Gespräch vor hat. Das könnte zu ganz anderen Entscheidungen des Bereichleiters führen.
Denn als Ergenis eines solchen Gespräches mit der AfA könnte herauskommen, dass der AG das KUG zurückzahlen muss und den betroffenen AN das Regelgehalt für diese Ziet zahlen muss.
Erstellt am 06.04.2009 um 00:11 Uhr von Der alte Heini
PAPA
Der Bereichsleiter dürfte wohl nicht der richtige Ansprechpartner für den BR sein. Es sei den, er wurde vom Arbeitgeber bzw. von der GL entsprechend bevollmächtigt. Wenn nicht, ist der Arbeitgeber bzw. die GL oder eine entsprechend bevollmächtigte Person der Ansprech- und Verhandlungspartner des BR.
Für Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden in der Kurzarbeit dürfte sich die AfA interessieren.Kannst denen mal ein Tipp geben.
Mich würde interessieren, wie diese Zeiten bezahlt werden.
Erstellt am 06.04.2009 um 02:03 Uhr von PAPA
Danke euch alle.
Das BetrVG habe ich sicher schon gelesen,es liegt einfach an dem BRV,der
sehr Arbeitgeberfreundlich agiert und auch ein wenig Ängstlich wirkt,ich selbst
bin erst ein jahr dabei,ich denke ich werde heute noch mit ihm sprechen und ihn
auffordern der GL einen Brief oder Mail zu schreiben .
Besteht die möglichkeit selbst was zu machen,das BetrVG wird mittlerweile
mit Füssen getretten,ich möchte es für meine Kollegen und mich ändern .
Ich möchte nicht tatenlos zuschauen !
Ob es sich um Mehrarbeit oder Überstunden handelt ist im Tarifvertrag festgehalten.
Steht das kürzel AfA für Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen ?
Erstellt am 06.04.2009 um 07:36 Uhr von Kleine Hexe
ich vermute mal hier ist das Amt für Arbeit gemeint - heißt aber Bundesagentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur und im allgemeinen Sprachgebrauch Arbeitsamt.
Von dort kommt nämlich das Kurzarbeitergeld.
Afa könne auch für "Amt für Abfallwirtschaft" oder für "Absetzung für Abnutzungen" stehen passt aber nicht so wirklich ;-)
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 06.04.2009 um 08:09 Uhr von Laffo
Hallo Papa,
der BRV kann ja ängstlich & arbeitgeberfreundlich sein,das dürfte kein Problem darstellen.
Ihr als BR beschließt diese o. jene Vorgehensweise, welche der BRV nach außen zu vertreten hat.Tut er dies nicht,als
nächsten TOP der BR-Sitzung die Abwahl des jetzigen BRV & die Neuwahl eines BRV.
Erstellt am 06.04.2009 um 08:52 Uhr von uhu
AfA
= Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit