Sanktionierung von E-Mailempfang?
Ich weiß nicht ganz, ob ich hier richtig bin, aber ich habe folgende Frage:
Wenn eine BV bzw. Arbeitsanweisung/Policy besteht, dass die private Nutzung des E-Mail Systems untersagt ist, fällt auch der Empfang von privaten E-Mails darunter?
Einerseits gibt es private E-Mails, die ich nicht verhindern kann Andererseits kann ich mir natürlich private E-Mails (mit beliebigen Informationen) an den Arbeitsplatz schicken lassen (vorsätzlich)
Fallen diese Sachverhalte unter die verbotene private Nutzung oder nicht? Klar, dass die empfangenen E-Mails dann möglicherweise wie dienstliche behandelt werden, aber wenn das dem Arbeitnehmer gleichgültig ist-hat er dann Sanktionen aus dem Verstoß gegen die Richtlinie/BV zu erwarten?
Hintergrund ist die Nutzung von sogenannten Mail-Diensten, die mir in einer E-Mail Informationen schicken, die ich gern hätte, aber die nicht dienstlich sind.
Ich bin Anbieter eines Mail-Dienstes (mail-reporter.com) und würde gern diesbezügliche Fragen sachrichtig beantworten. Vielleicht ist das Thema aber generell von Interesse.
Community-Antworten (3)
26.04.2009 um 11:09 Uhr
@Sven_H, auch Dir ein freundliches Hallo!
"Ich bin Anbieter eines Mail-Dienstes (mail-reporter.com) und würde gern diesbezügliche "..... so wie ich das sehe, leider ein Off-Topic Beitrag!
26.04.2009 um 11:14 Uhr
@pirat was ist ein "Off-Topic Beitrag"?
26.04.2009 um 11:41 Uhr
@SpongBob, als regelmässiger W.A.F. Forums user, solltest Du die Diskussionen der letzten Tage hier mitverfolgt haben. Regel Nummer 1. ....na überleg mal....
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