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Eingruppierung nach der Ausbildung
Hallo,
ich schließe dieses 'Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ab. Mir ist auch schon ein befristeter Vertrag angeboten worden. Jetzt stellt sich mir die Frage wie die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind. In unserem Kurs wird im Moment auch viel darüber diskutiert, da die Kommunen das alle unterschiedlich handhaben. Einige werden mit EG 3, andere mit EG 5 eingruppiert. Auch die Stufen sind total unterschiedlich. Einige stellen mit Stufe 2, andere mit Stufe 3 ein.
Gibt es konkrete Vorschriften?

MfG
Gast