kann ein Betriebsratsmitglied auf die Dauer die Brücke zwischen Besonderen Aufgaben und sein Amt schaffen?
Die IT-Infrastruktur bestimmt in vielen Unternehmen, Organisationen u. ä. in einem solchen Maße den Ablauf der Geschäftsprozesse, dass sie ein geschäftskritischer Faktor geworden ist.Der Verwalter wird auch als Systemadmin bezeichnet,ein Stelle die gerne Arbeitgeber freundlich zu sein hat,da der Admin hierbei der Vollzugsgehilfe des AGs sein muss.Die Spionage vonm Ag seite wird ja erst vom Admin ermöglicht.
Ist es daher wirklich sinn voll diese stelle einem BRM zu übertragen?Ist die Gefahr einer vermischung und auflösung der Aufgaben Betriebsrat nicht zu gross?
Ist es nicht ein Schleichender akt welcher dafür sorgt das der BRM zum AG wandert?
gibt es möglichkeiten diese möglichen wege zu Blockieren?
Besteht sogar schon die erfahrung und das wissen, ob und wie es möglich ist "Vorzubeugen"?
Welche "sperren" sind ratsamm damit es nicht pasiert das der BRM sich im Spannungsbogen "verbiegt" und "bricht"????