Kurzarbeit als Teilzeitkraft
Aus aktuellem Anlass Corona Kriese, werden wir die Angestellten auf Kurzarbeit gesetzt. Da wir in einem Ladengeschäft für Mode arbeiten wird der Arbeitgeber 0% des Lohnes übernehmen und wir sollen 60%/67% unseres Nettoeinkommens von der Agentur für Arbeit erhalten. Diese Maßnahme soll vom 01.04.2020-30.06.2020 gelten. Wir haben keinen Betriebsrat. Kurzarbeit steht leider im Vertrag. Ich kann dann ab April meine Lebenshaltungskosten nicht mehr bestreiten. Leider existieren auch keine Rücklagen. Ich wohne alleine und die Miete wäre schon allein höher als 60% von meinem Netto Gehalt. Was ist nun zu tun? Ich denke in der aktuellen Situation in der Geschäfte geschlossen werden bin ich nicht alleine mit dieser Frage! Danke für alle Antworten!
Community-Antworten (1)
17.03.2020 um 20:36 Uhr
Ich kann Deine Sorgen und den Wunsch nach Antworten gut verstehen. Aber ich hoffe Du verstehst, wenn ich Dir sage: "Tut mir leid, aber ein BR-Forum wird Dir darauf definitiv KEINE Antwort geben können".
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