Erstellt am 13.03.2009 um 17:15 Uhr von Lotte
ERP,
einvernehmlich geht ziemlich viel.
Ich werde allerdings nicht ganz schlau, was hier eigentlich genau gehen soll? Ein befristeter Vertrag für ein Jahr, nachdem der AN schon einen unbefristeten Vertrag hatte, aber noch in der Probezeit war?
Geht rechtlich nur mit Sachgrund. Aber wenn es der AG ohne Sachgrund macht, würde ich als BR nicht unbedingt etwas sagen, wenn Ihr den AN schützen wollt.