Erstellt am 27.02.2009 um 13:40 Uhr von Kölner
@Pute
Ohne BRV gibt es Euch leider als BR nicht!
Erstellt am 27.02.2009 um 13:42 Uhr von Mona-Lisa
@Pute,
"...Die Wahl ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des BR. Wird sie pflichtwidrig nicht vorgenommen, kann dies gemäß § 23 zur Auflösung des BR führen..."
§ 26 BetrVG DKK, II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
1. Allgemeine Grundsätze
Erstellt am 27.02.2009 um 14:51 Uhr von Laffo
@Federvieh
...wie schon geschrieben,Ohne gehts nicht!
Ist euer BRV freigestellt!...wenn ja dann teilt die Freistellung doch, z.B auf BRV & stvBRV.
Erstellt am 27.02.2009 um 15:46 Uhr von waschbär
@Pute,
eine Lösung wäre, das das Amt reih um geht eben genau so schnell das sich GF auf niemanndem festschissen kann, das ist möglich,das ist legal und es ist Erharungspunkt nun nicht von mir, aber ich habe da mal eine getroffen da war das so und es hatte genau die Hintergrund UNd das besste es hat geholfen....
@Laffo,
kein Bock mir zu Schreiben??
Erstellt am 27.02.2009 um 16:20 Uhr von betriebsratten
angegriffen wird.....vom Arbeitgeber oder vom eigenen Gremium?
Erstellt am 27.02.2009 um 20:33 Uhr von Laffo
@Fellnase
...wenn du deine e-mehl rüberschiebst, gerne...
in deiner letzten Mitteilung war leider keine e-mehl angegeben!
...6 übrigens, was baggerst du schon wieder herum (Marion..)?
Erstellt am 01.03.2009 um 11:24 Uhr von Pute
Danke für eure Antworten. Die Idee mit dem häufig wechselnden BRV ist gut, werde ich vorschlagen!