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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitnah abmahnen?

K
Krümel82
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Abmahnung erhalten.Der Grund ist schon 1-2 Monate her..Meine Chefin hat mich auch nie darauf angesprochen wie in der Abmahnung geschrieben. Im Internet steht immer "zeitnah". Kann man mich für Sachen betstrafen, die schon 1-2 monate her sind??? Bin derzeit vom Arzt Arbeitsunfähig geschrieben (werde durch meine Chefin gemobbt burn out).Ich vermute,dass Unternehmen sucht jetzt nach einen Grund um mich zu Kündigen.

Meine Frage: Ist die Abmahnung zeitnah oder soll/kann ich dagegen angehen?

Bin sehr dankbar für eine Antwort

5.06708

Community-Antworten (8)

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ridgeback

26.02.2009 um 21:45 Uhr

@Krümel82, je länger der AG mit der Abmahnung wartet, desto größer besteht die Gefahr der Verwirkung. Normal sollte sie innerhalb von 14Tg. ausgesprochen werden. Aber sie kann auch noch nach Monaten erfolgen. Zur Anhörung, lies mal: ArbG Frankfurt an der Oder, 07.04.1999, 6 Ca 61/99

K
Krümel82

26.02.2009 um 21:55 Uhr

Danke ridgeback :) gibt mir ein wenig Hoffnung

L
Laffo

26.02.2009 um 22:09 Uhr

@krümel82

Abmahnungen können auch weitaus später ausgesprochen werden, wenn der AG erst später das Vergehen in Erfahrung gebracht hat.

K
Krümel82

26.02.2009 um 22:17 Uhr

Das Problem ist, meine Kollegin wollte die Sachen die in der Abmahnung beanstandet wurden erledigen. Es geht um Fotodokumentationen für externe Firmen. Sie hat es aber wohl nicht getan. Kann ich dagegen nichts amchen???

R
ridgeback

26.02.2009 um 22:36 Uhr

@Krümel82, ..wenn es jemand bestätigen kann..

B
barevi

27.02.2009 um 08:01 Uhr

Dazu kommt anscheinend, dass DU den Auftrag erhalten hast, also auch verantwortlich für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Abschluss warst. Somit hättest Du zwar delegieren können, aber auch überwachen müssen. - Wenn Du nicht explizit persönlich beauftragt warst, kann man Dich dafür auch nicht abmahnen - oder aber die Kollegin genauso.

S
sandman1971

27.02.2009 um 09:25 Uhr

@ Krümel82

Bei meinem Seminar BetrVG-Teil 1 hatte ich diesbezüglich ein Gespräch mit einem Arbeitsrichter aus München. Seine Meinung dazu ist, dass man Abmahnungen einfach so hinnehmen soll. Sollten sie nämlich einmal Bestandteil Deiner Kündigung werden, dann kann sich der Richter ein besseres Bild machen und wird dann selbst entscheiden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt bzw. rechtskräftig ist. Du solltest Dir aber auf alle Fälle Notizen zu dem Vorfall machen, die Du dann auch jederzeit vorlegen kannst.

Ciao, The Sandman

D
DonJohnson

27.02.2009 um 09:51 Uhr

@sandmann1971

... na, wenn du das mal richtig interpretiert hast... ...beim Thema Mobbing ist ein Mobbintagebuch hilfreich...

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