Hallo zusammen,

erneut muss ich mich unerfahrener Weise an euch wenden.

Heute hat mich in unserem Unternehmen eine schwerbehinderte Person angesprochen, ob sie generell Mehrarbeit verweigern koennte. Laut SGB IX §124 ist dies meines Erachtens nach Möglich.

Nun jedoch die Zwickmühle:
Wir haben ein Arbeitszeitkonto in unserem Unternehmen. Im sommer haben wir hier relativ viele Minusstunden aufgebaut aus denen die Mitarbeiter relativ schwer rauskommen. Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter sich nicht mehr in der Lage fühlt, Mehrarbeit zu leisten würde er auf seinen Minusstunden sitzen bleiben.

Wenn der Mitarbeiter nun sagt er möchte keine Mehrarbeit leisten. Kann er dann auch zeitgleich keine Minusstunden mehr aufbauen? Oder werden die ganz normal weiter aufgebaut im nächsten Sommer?

Soweit ich weiß ist dieser Fall in keiner BV geregelt.

Viele Grüße
Namron