Unsere Betriebsräte melden sich zur Betriebsratssitzungen sowohl bei ihren direkten Vorgesetzten als auch bei ihren Bereichsleitern ab und an. Darüber hinaus sollen sie sich nun auch noch dann ab- und anmelden, wenn sie im Internet und/oder Intranet Betriebsratspost lesen usw. Den meisten Vorgesetzten genügt es, wenn sie darüber einmal die Woche ein Mail mit Zeitangabe erhalten. Nur ein Vorgesetzter möchte über die Betriebsratszugriffe sofort unterrichtet werden. Das nervt natürlich. Kann man hier als Betriebsrat kollektivrechtlich gegen diesen Vorgesetzten vorgehen?