Erstellt am 24.02.2009 um 10:38 Uhr von pirat
@Vittoria,
auch auf die Gefahr hin eine unpopuläre Antwort zu geben...
die Verhältnismäßigkeit und die Notwenigkeit vorraussetzend, ist das ordentliche Ab-und Rückmelden Pflicht...
Erstellt am 24.02.2009 um 10:50 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
deine Antwort ist alles, nur nicht unpopulär! Man kann nicht oft genug darauf hinweisen.... finde ich jedenfalls.
@vittoria,
An- und abmelden, dann ist der Käse geputzt! Was du in dieser Zeit machst, geht den AG nix an! Denn auch Betriebsratsarbeit am PC ist Betriebsratsarbeit.
Ich würde an eurer Stelle nicht darauf reagieren. Ausser ihn mal bei Gelegenheit fragen, wie er auf die Idee kommt und wo denn das geschrieben steht..... :-))
Erstellt am 24.02.2009 um 10:56 Uhr von Galaxy
@Vittoria
dann "geht halt dem AG auf den Keks", wenn er das BetrVG so kleinlich auslegt, so wie es schon Mona-Lisa und Pirat schreiben. Ich würde mich jetzt für JEDE BR-Arbeit an- und wieder abmelden, solange bis es den Vorgesetzten zu dumm ist und sie selber merken, dass dies eigentlich eine "Erbsenzählerei" ist und es sie selber ganz schön von ihrer Arbeit abhält.