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Ab- und Anmelden wegen Lesen von Betriebsratspost im Internet/Intranet

V
vittoria
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Betriebsräte melden sich zur Betriebsratssitzungen sowohl bei ihren direkten Vorgesetzten als auch bei ihren Bereichsleitern ab und an. Darüber hinaus sollen sie sich nun auch noch dann ab- und anmelden, wenn sie im Internet und/oder Intranet Betriebsratspost lesen usw. Den meisten Vorgesetzten genügt es, wenn sie darüber einmal die Woche ein Mail mit Zeitangabe erhalten. Nur ein Vorgesetzter möchte über die Betriebsratszugriffe sofort unterrichtet werden. Das nervt natürlich. Kann man hier als Betriebsrat kollektivrechtlich gegen diesen Vorgesetzten vorgehen?

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Community-Antworten (3)

P
pirat

24.02.2009 um 11:38 Uhr

@Vittoria, auch auf die Gefahr hin eine unpopuläre Antwort zu geben... die Verhältnismäßigkeit und die Notwenigkeit vorraussetzend, ist das ordentliche Ab-und Rückmelden Pflicht...

M
Mona-Lisa

24.02.2009 um 11:50 Uhr

@Freibeuter, deine Antwort ist alles, nur nicht unpopulär! Man kann nicht oft genug darauf hinweisen.... finde ich jedenfalls.

@vittoria, An- und abmelden, dann ist der Käse geputzt! Was du in dieser Zeit machst, geht den AG nix an! Denn auch Betriebsratsarbeit am PC ist Betriebsratsarbeit. Ich würde an eurer Stelle nicht darauf reagieren. Ausser ihn mal bei Gelegenheit fragen, wie er auf die Idee kommt und wo denn das geschrieben steht..... :-))

G
Galaxy

24.02.2009 um 11:56 Uhr

@Vittoria

dann "geht halt dem AG auf den Keks", wenn er das BetrVG so kleinlich auslegt, so wie es schon Mona-Lisa und Pirat schreiben. Ich würde mich jetzt für JEDE BR-Arbeit an- und wieder abmelden, solange bis es den Vorgesetzten zu dumm ist und sie selber merken, dass dies eigentlich eine "Erbsenzählerei" ist und es sie selber ganz schön von ihrer Arbeit abhält.

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