Erstellt am 20.02.2009 um 20:48 Uhr von Der alte Heini
Aufräumer
Die tarifliche Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nicht einfach absenken.
Will der Arbeitgeber etwas an der Arbeitszeit ändern, muss er sich an die Tarifpartner wenden.
Auch mit der Hilfe des BR ist eine Absenkung der Tarifarbeitszeit nicht möglich, es sei denn, der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu.
Ist der Betrieb tarifgebunden so muss der Arbeitgeber sich an die tariflichen Vorgaben halten und auch dann, wenn er Arbeitszeiten mit dem Arbeitsvertrag regeln will.
Somit ist natürlich auch eine Absenkung der Vergütung nicht möglich.
Gibt es für den Betrieb keine tarifliche Bindung, so dürfte eine Änderung der Arbeitszeit nur über eine Änderungskündigung möglich sein.
Erstellt am 20.02.2009 um 20:58 Uhr von Lotte
Na ja, im Rahmen des TzBfG wäre eine Absenkung über die individuellen AV schon möglich...
Aufräumer,
Ihr müsst Eure Kollegen aufklären, dass niemand einen neuen AV unterschreiben muss. Die bestehenden AV sind bindend, will der AG diese gegen den Willen der AN ändern, dann geht das nur über Änderungskündigung.
Erstellt am 20.02.2009 um 21:04 Uhr von Erwin
@Lotte
....nun Zwangsweise
im Rahmen des TzBfG wäre eine Absenkung ?????
die einzige Möglichkeit des AG Zwangsweise hier die Arbeitszeit abzuändern un dohne monitären Ausgleich wären Änderungskündigungen, welche dann aber rechtlich wohl nicht haltbar wären.
Erstellt am 20.02.2009 um 21:12 Uhr von Lotte
Erwin,
es gibt AG, die setzen die AN so unter Druck, dass diese bereit sind, neue AV zu unterschreiben. Ich glaube, es sind nicht wenige AG, die so hantieren. Für mich ist das auch eine Art Zwang.
Du hast hoffentlich nicht nur meinen ersten Satz gelesen...
Erstellt am 20.02.2009 um 21:59 Uhr von Der alte Heini
Lotte
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unter Druck setzt und sie dann schlechtere Verträge unterschreiben, dann sind sie selber schuld. Auch als Arbeitnehmer sollte man ein Rückrat haben.
Aber wenn es ein Tarifvertrag gibt mit dem die Arbeitszeiten geregelt sind, dann dürfte es auch kein Problem sein, im nachhinein seine Rechte aus dem Tarifvertrag einzufordern.
Aufräumer
Da du im Betriebsrat bist, frage doch den Arbeitgeber warum keine Kurzarbeit gemacht wird.
Erstellt am 21.02.2009 um 00:59 Uhr von rainer w
@ Alter Heini
Wenn dies alles immer so einfach wäre, dann würden Wir BR´s wohl nicht so viele Baustellen haben. Aber leider gibt es in unserem Lande zu viele Menschen die aus Angst Arbeitslos zu werden alles unterschreiben. Von daher stimme ich Lotte zu.
Erstellt am 21.02.2009 um 10:16 Uhr von peanuts
"Na ja, im Rahmen des TzBfG wäre eine Absenkung über die individuellen AV schon möglich..."
Doch aber nicht auf Wunsch des Arbeitgebers!
"meine Abteilung in der ich tätig bin soll nun Zwangsweise ihre tarifl. Wochenarbeitszeit senken bzw. die Arbeitsverträge sollen dementsprechend nach unten angepasst werden ohne ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile."
Die einseitige Änderung/Verkürzung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist NICHT möglich.
Ihr solltet eine Betriebs- oder Abteilungsversammlung einberufen und Eure KollegInnen über deren Rechte informieren. Oder sollte das etwa schon geschehen sein?
Außerdem ist der BR über den § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG im Boot!
P.S.
Kann es sein, dass bei Euch ein gewisser Schulungsbedarf besteht?
Erstellt am 21.02.2009 um 14:35 Uhr von Lotte
peanuts,
auch Du, der ja sonst immer alles ganz genau liest, hast offensichtlich nur meinen ersten Satz gelesen...?
Nur mal ein Beispiel:
Einer Kollegin in der Probezeit wurde nahe gelegt, einen Antrag auf Reduzierung ihrer AZ zu stellen... Was glaubt Ihr, hat die Kollegin wohl gemacht...? Und wann hat sie wohl den BR informiert, dass dies zwangsweise passiert ist? Und was konnten wir da wohl noch tun ohne Zeugen und mit Unterschrift der Kollegin unter dem neuen AV?
Erstellt am 22.02.2009 um 08:46 Uhr von peanuts
"auch Du, der ja sonst immer alles ganz genau liest, hast offensichtlich nur meinen ersten Satz gelesen...?"
Ich hatte auch den zweiten Satz gelesen. Aber den ersten Verweis auf das TzBfG hättest Du Dir in diesem Zusammenhang besser schenken sollen, da er nahe legt, dass der AG in dieser Richtung auf AN einwirken kann.
Sorry, aber Dein Beispiel bestätigt mich nur darin, dass ein BR seine Hausaufgaben nicht vernünftig macht, wenn sich KollegInnen nicht rechtzeitig an ihn wenden. Probezeit hin oder her!