Hallo. In meinem Arbeitsvertrag steht als § 7: "Im übrigen gelten für das Arbeitsverhältnis ergänzend die Vorschriften des Tarifvertrags der Südbadischen Metallindustrie vom .. Mai 1990."
Mein AG war damals schon nicht im Arbeitgeberverband. Den im Vertrag genannte Tarifvertrag gibt es nicht mehr, und im Betrieb wird auf einzelne Bestimmungen des Tarifvertrags der IG-Metall Nordwürttemberg / Nordbaden Bezug genommen. Jedenfalls was Löhne und Gehälter betrifft. Nun merken wir (BR), dass die GF immer wieder diese Tarifbindung anzweifelt. Wie sieht es für mich gem. Arbeitsvertrag aus? Dort wird ja auf einen Tarifvertrag Bezug genommen, den es nicht mehr gibt. Habe ich Anspruch auf die Tarifbindung zur IG Metall, welche den in meinem Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag abgelöst hat?