Ersatzmitglied bei Seminarbeschluss?
Moin Moin, wir möchten ein ordentliches Betriebsratsmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden. (nach §37 BetrVG). Jetzt kam folgende Frage auf: Muss der Betriebsratsvorsitzende, um einen ordentlichen Beschluss zu bekommen, für diesen Tagesordnungspunkt ein Ersatzmitglied einladen? Nach Auffassung einiger Betriebsratsmitglieder, handelt es ja sich um die Angelegenheit eines abstimmendes Betriebsratsmitgliedes und somit darf die Person, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilnehmen. Über eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar !!!
MFG JOFA
Community-Antworten (4)
12.02.2009 um 22:17 Uhr
@JOFA (Eishockeyhelm?)
...wenn es,bei dem BRM um seine Belange als Arbeitnehmer geht hast du recht! Da es sich hierbei allerdings um betriebsrätliche Dinge handelt, kann das BRM an der Beratung & Beschlussfassung teilnehmen.
12.02.2009 um 22:28 Uhr
JOFA, in Ergänzung zu Laffo, hier noch eine Präzisierung der Befangenheitsgründe aus dem Däubler. RN 20 § 33 BetrVG "In eigenen, den Arbeitsvertrag betreffenden Angelegenheiten, z. B. Umgruppierung, Versetzung, Kündigung oder Ausschlussantrag, hat das betroffene BR-Mitglied kein Stimmrecht"
12.02.2009 um 22:54 Uhr
@Jofa
...& noch ne Ergänzung aus'm Fitting § 33 Rn 37 22.Auflage
"Wird ein BRM durch einen Beschluß des BR in seiner Rechtsstellung als AN o. als BRM persönlich & unmittelbar betroffen8z.B. personelle Maßnahme wie Beförderung,Versetzung & Kündigung o. ein Antrag auf Ausschließung aus d.BR nach § 23 Abs. 1 Satz 2),hat es bei diesem Beschluss kein Stimmrecht. ... Bei bloßen Organisations- o. Geschäftsführungentscheidungen des BR, die die Rechtsstellung des BRM als solche nicht tangieren,wie z.B. bei der Wahl o. Abberufung des BRV, der Mitglieder des BA o. der GBR o beim Beschluss über die Teilnahme an einer Schulungs- & Bildungsveranstaltung, gilt dies allerdings nicht. Bei ihnen ist das betroffene BRM stets stimmberechtigt. ..."
12.02.2009 um 22:55 Uhr
Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten !!!
Gruß JOFA
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