Betriebsrat - immer alles ok?
Hallo zusammen
ich bin in einem Unternehmen tätig, das erst vor relativ kurzer Zeit ( ca. 1,5 Jahre ) einen BR bekommen hat. Leider sind schon einige BR-Mitglieder ausgeschieden und durch nachrückende Personen ersetzt worden. Nun ist die Firma aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Schieflage geraten und der BR stimmt über Dinge , z.B. Überstundenvergütung, zu ungunsten der Arbeitnehmer ab. Die Regelung wird folglich sofort umgesetzt ohne die Belegschaft zu informieren. Nun meine Fragen:
- Wie muss sich der BR zusammen setzen?
- Sind über die Sitzungen des BR "Protokolle" zu führen?
- Kann der AN diese Protokolle einsehen?
- Was ist die genaue Aufgabe des BR und wie muß er sie ausüben?
- Was ist bei einem Misstrauensantrag gegen den BR zu beachten seitens des Antragstellers?
Ich wäre über zeitnahe Antworten und Auskünfte sehr dankbar, gerne auch an meine Emailadresse: markus.windheuser@t-online.de
Community-Antworten (7)
04.02.2009 um 20:09 Uhr
Hallo M.W. Erstmal muss Du hier wohl Anonym bleiben glaube ich zu wissen. Dann sind hier tolle Kollegen die auf die eine oder andere Art es vielleicht besser wissen als ich. Aber Ich will es doch mal versuchen! Zu 1, Ihr müsst doch Irgendwelche Wahlunterlagen haben aus den Du ersehen kannst wie Ihr euch zu Bilden habt. Sonst sehe mal im BetrVG §9 nach. Zu 2, §34 BetrVG. So machen wir es! Zu 3, ein Arbeitnehmer, der nicht dem gewählten Betriebsrat angehört, kann nicht einsicht in die Akten des Betriebsrats nehmen. BetrVG §34/3 Ansonsten kann ich Dir das Buch ArbG empfehlen. Zu 4 und 5, Wendet euch an eure Gewerkschaft, die für euch zuständig ist, da werdet Ihr geholfen ;-)
Liebe grüße BR mitglied Honda58
04.02.2009 um 20:28 Uhr
@AnMarWi Schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf Da findest du das ganze BetrVG
Deine Fragen beantworte ich mal nur in Kürze - kannst es echt mal selber nachlesen, ist nämlich echt viel.....
zu 1: §§ 9, 11 BetrVG zu 2: Ja selbstverständlich! § siehe Honda zu 3: können kann man vieles dürfen aus dem Grund noch lange nciht!1 Ergänzent zu Honda siehe noch § 30 BetrVG letzter Satz (nichtöffentlichkeit der Sitzung) zu 4: § 70 BetrVG - ausüben muß er sie nach den Gesetzen zu 5: Das Mißtrauen kann man dem BR zwar aussprechen, es hat aber keine Konsequenzen - zumindest nciht direkt - siehe hierzu § 23 BetrVG.
Mit privaten Email Adressen wäre ich hier echt vorsichtig...
Bevor du aber den BR verteufelst - sage ihnen was sie in deinen Augen falsch machen, frage sie was sie machen. Der "Job" ist echt nciht leicht - gerade für neue Gremien. Es benötigt viel Zeit und einige Seminare, bis man so gut ist, wie du es dir vielleicht vorstellst.
Solltest du weitere Fragen haben... immer wieder gerne!
Gruß DJ
04.02.2009 um 20:32 Uhr
@neskia ich denke der 70er zeigt die Aufgaben recht gut. Hieraus resultierende Rechte sind zwangsläufig. Er kann jetzt in Ruhe das BetrVG studieren, wird dann alles sehen - im Übrigen gibt es ja nciht nur das BetrVG welches ein Gremium im Auge behalten muß.
04.02.2009 um 20:45 Uhr
Nö, aber das Gremium hat doch die gleichen... Schau dir den 70er an. Wenn du mit dem 102er kommst als Aufgabe, dann behaupte ich, dass auch der 43er eine Pflicht oder Aufgabe ist ;-)
Ergänzend: Oder man macht sich die Mühe alle §§ genau zu benennen - wäre sicherlich korrekter gewesen, aber viel viel mehr Arbeit! Und da ich den Link zum BetrVG beifügte, nahm ich an, dass die Zusammenfassung des 70ers ok geht - Alle Rechte und Pflichten hier genau aufzuschreiben würde echt den Rahmen sprengen, oder?
04.02.2009 um 21:41 Uhr
@neskia Da gebe ich dir Recht, aber zum "einlesen" ist es alle mal ok - wenn dann weitere Fragen auftauchen sind wir ja weiterhin hier. Aber vielleicht ist der BR gar nciht so schlecht, weiß nur nicht, wie er Öffentlicharbeit machen soll oder kann um seine Arbeit zu erklären - das ist ja nciht immer ganz leicht - gerade in der jetzigen Krise.
05.02.2009 um 12:02 Uhr
ANMarWi,
wenn euer Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten steckt, solltet ihr froh sein, dass es einen BR gibt. Was ist Euch denn lieber, der Job oder die Schließung der Firma?. Wenn die Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag stehen sollte, dann ist es das Individualrecht jedes einezelnen AN´s, dagegen zu wiedersprechen, wenn diese Vergütung gestrichen werden soll. Der Gesetzgeber sagt eigentlich dazu, dass Überstunden bzw. Mehrstunden durch Freizeit abzugelten sind. Nur wenn nicht anders möglich, soll bezahlt werden. Wenn die Vergütung aus einem TV erfolgt, geht das auch nicht so einfach, dies zu streichen. Wenn es durch eine BV geregelt wurde, hat der BR das Recht, diese Regelung in Abstimmung mit dem AG auszusetzen. Auch ein BR muß mal Entscheidungen treffen, die nicht immer zu Gunsten der AN´s sind. Das ist nun mal so. Und um Arbeitsplätze zu erhalten, was ja auch eine der Aufgaben des BR ist, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die machbar sind. Alle anderen Punkte deiner Frage wurden ja beantwortet.
MfG
Rapper22
05.02.2009 um 18:11 Uhr
Ich würde diesen Satz etwas anders formulieren. "Auch ein BR muß mal Entscheidungen treffen, die nicht immer zu GUNSTEN der AN´s sind. Das ist nun mal so."
Es stimmt, ein BR trifft auch mal Entscheidungen, die nicht auf GEGENLIEBE bei den AN treffen wie Überstunden zulassen (oder Überstunden nicht zulassen ;) ). Doch er fällt diese ungeliebten Entscheidungen im Interesse der AN.
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