Erstellt am 04.02.2009 um 07:28 Uhr von siri
Hallo Roland1986
wie ist die Frage zu verstehen? Will der Arbeitgeber die 35-Wochenstunde einführen? Das wäre Mitbetimmungspflichtig.
Arbeitszeitkonten sind eine gute Möglichkeit um Auftragsschwankungen aufzufangen. Kurzarbeit will wohl keiner wirklich haben, da es mit Geldenibußen verbunden ist.
Bitte definiere doch genauer, was du wirklich sagen möchtest.
siri
Erstellt am 04.02.2009 um 07:41 Uhr von Roland 1968
Hallo siri
Also das ist so,der größte Teil der Belegschaft hat 35 Stundenwoche ca 5 Mitarbeiter haben 37 1/2 Stundenwoche und ca 10 Mitarbeiter haben 40Stundenwoche
Der Arbeitgeber will das alle nur noch die 35 Stundenwoche haben.Meine Frage kann der Arbeitgeber das so machen?
Erstellt am 04.02.2009 um 07:51 Uhr von nicoline
@Roland 1968
gelten bei Euch unterschiedliche Tarifverträge, oder ist das in den Arbeitsverträgen so vereinbart?
Erstellt am 04.02.2009 um 07:55 Uhr von Alex27
Hallo Roland,
uns geht es ähnlich wie euch. Wir haben auch mehrere Wochenarbeitszeiten im Unternehmen. Zu deiner Frage: Die GL kann nicht einfach von sich aus die Mitarbeiter auf eine andere Arbeitszeit setzen, außer sich spricht allen eine Änderungskündigung aus. Ihr könnt aber durchaus gemeinsam (BR und GL) die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzen. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das nennt sich auch Kurzarbeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Allerdings würden die Mitarbeiter dann auch kein KUG bekommen, hätten also mehr Entgeltausfall. Grundsätzlich würde ich die reguläre Kurzarbeit vorziehen. Die könnt ihr als BR auch verlangen.
Erstellt am 04.02.2009 um 08:09 Uhr von Roland 1968
Das ist in den Arbeitzverträgen so vereinbart.
Erstellt am 04.02.2009 um 09:29 Uhr von nicoline
@Roland 1968
ich weiß zwar nicht, was Arbeitszeitverträge sind, aber die Antwort von Alex 27 beantwortet im Grunde alles.