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Definition der Massenentlassung und Verhalten des BR?

B
Bredhard
Jan 2018 bearbeitet

Hi, danke für die §§§§. Die Frage "wenn der AG versucht Kündigungen "portionsweise" abzuhandeln" wird dadurch leider nicht behandelt. Wer kann helfen?

Danke.

Zu folgendem Thema: Wie wird eine "Massenentlassung" definiert? Ab welcher Anzahl von Kündigungen wird von einer Massenentlassung gesprochen? Welche Möglichkeiten hat ein BR, wenn der AG versucht Kündigungen "portionsweise" abzuhandeln? Z.B in Q1 19 Personen, in Q2 xx Personen. Könnte man nachträglich den AG auf das Thema Massenentlassung ansprechen - welche Möglichkeiten hat der BR?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

26.01.2009 um 14:48 Uhr

@Bredhard § 17 KSchG bekannt? Und dann auch noch §§ 112-113 BetrVG...

B
Bredhard

26.01.2009 um 15:22 Uhr

Hi, danke für die §§§§. Die Frage "wenn der AG versucht Kündigungen "portionsweise" abzuhandeln" wird dadurch leider nicht behandelt. Wer kann helfen?

Danke.

K
Konrad

26.01.2009 um 17:27 Uhr

Hi ich denke über das „wie“ wieviele und „wann“ sollte /muss euer AG mit euch einen Interessenausgleich / Sozialplan vereinbaren und diese Punkte festlegen. Wenn ihr nicht klar kommt nehmt euch einen Anwalt. Wer Q1 und schon wieder im Q2 abbauen muss, sehen die Arbeitsgerichte als zusammenhängende Aktion

O
orci

26.01.2009 um 18:25 Uhr

Hallo soweit ich weis bedarf es einer genehmigung des AfA,wobei es nach neuen EUrecht nicht mehr auf die kündigungsfrist ankomt sondern der ausspruch der kündigung wenn es mehr als 5sind.diese bildet eine kommision bestehend aus 2vertr,.der GL 2 der AN und einem vom AfA die dann eine entscheidung trift. orci

A
Antrial

27.01.2009 um 00:03 Uhr

Hallo,

falls ihr einen " Kittner " habt ist in der neuen Ausgabe 2008 genau erklärt was eine Massenentlassung ist. Hier mal kurz gefasst. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 aber weniger als 60 Arbeitnehmern - mehr als 5 Arbeitnehmer. Bei Betrieben mit in der Regel 60 und weniger als 500 Arbeitnehmer 10 von 100 oder aber mehr als 25. Bei Betrieben mit mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30. Anzeigepflicht des AG liegt vor wenn diese Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen ausgesprochen werden. Wir hatten bei uns auch dieses Problem und führen deshalb genau Buch in welchem Zeitraum die Kündigungen ausgesprochen werden. Hoffe es hielft etwas . Antrial

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