Mitwirkung im GBR oder nicht?
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
unser GBR besteht aus Abgesandten von 16 BRs aus 16 Niederlassungen. Wir (der GBRV) haben nun durch Zufall festgestellt, dass einer unserer örtlichen BRs seit einigen Monaten nicht mehr mit der vorgeschriebenen Besetzung (in diesem Fall 7 BRM) arbeitet und es keine Nachrücker mehr gibt. D.h. er besteht seit einigen Monaten nur noch aus 6 BRM. Er hat bis jetzt auch keine Anstalten gemacht um eine Neuwahl einzzuleiten, wie sie das BetrVG in diesem Fall vorschreibt. Diese Zeit eght ja auch bei weitem über die Toleranzgrenze ( ein Jahr vor nächsten regulären Wahlen) hinaus.
Jetzt meine Frage: Können/müssen die GBR Mitglieder dieses BR trotzdem zur GBR Sitzung geladen werden? Wenn ja, haben sie Stimmrecht? Sind Beschlüsse, die mit den Stimmen dieses (nicht mehr korrekten) BRs gefasst wurden rechtskräftig/gültig?
Ixch zumindest habe zu dieser Sachlage bis jetzt nichts Eindeutiges finden können. Hoffe auf Euch. Danke schon mal.
Grüße
Community-Antworten (1)
22.01.2009 um 22:49 Uhr
@Nemeth Schau mal §13 BetrVG... da steht unter anderem...der BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR mit allen Rechen und Pflichten im Amt.
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