Ich arbeite im Theater und bin BR-Mitglied. Unser Arbeitgeber hat vor im Servicebereich Diente zu streichen. Anstatt 8 Leute möchte der Arbeitgeber nur noch 6 Leute im Servicebereich einsetzen. Die Konsequenzen für die AN sind erstens mehr Arbeit mit weniger Personal zu bewältigen, und zweitens ist es quasi eine Arbeitszeitverkürzung, da 64 Dienste pro Monat wegfallen.
Die AN sind überwiegend Studenten und haben in ihren Veträgen keine Bestimmung, die die Arbeitszeiten regelt. Die Dienste werden nach Absprache verteilt. Jedoch entsteht eine finanzielle Belastung für die Studenten, weil weniger Dienste auch weniger Geld bedeutet.
Hat der Betriebsrat nach § 87 Abs1. Nr.2 bzw. Nr. 3 Mitbestimmugsrecht bezüglich der Rationalisierungsmaßnahmen.