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Kündigung in der Probezeit - wie können wir als Betriebsrat dem entgegenwirken?

S
Suma
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gibt es Ideen wie wir als Betriebsrat Kündigungen in der Probezeit entgegenwirken können. Wir stellen uns regelhaft als BR vor und teilen den KollegInnen immer mit, dass sie sich an uns wenden können. Wir hatten gerade 2x hintereinander den Fall. 1x kam es für den Kollegen völlig überraschend. Es finden zwar regelhaft nach 3 Monaten Rückmeldungen der Abteilungsleiter und der Teams statt, in diesen Gesprächen kam aber das Thema mögliche Kündigung nicht zur Sprache. Wir haben nun die Idee mit den jeweiligen Abteilungsleitern und den Mitarbeitern in Probezeit nach ca. 3 Monaten zu sprechen. Können wir hierzu etwas vereinbaren? Gibt es in Euren Betrieben hierzu ein gut funktionierendes Vorgehen, was Ihr empfehlen könnt? Vielen Dank! Suma

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Community-Antworten (1)

G
Galaxy

19.01.2009 um 20:20 Uhr

@Suma

euer Ansinnen ehrt euch, aber wenn der AG in der Probezeit kündigen will, dann tut er das einfach, genauso wie auch der AN in der Probezeit kündigen kann, ohne Angabe von Gründen. Der AG muss euch als BR nur anhören, das ist seine Pflicht, das war es aber auch schon..

Hier der Text aus dem BetrVG:

§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen 1.Der Betriebsrat ist VOR JEDER Kündigung zu hören. 2.Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3.Eine OHNE ANHÖRUNG des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist UNWIRKSAM.

Bei einer Probezeitkündigung können auch subjektive Gründe ausreichend sein...

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