Hallo Forum,
wir sind ein BR für eine Zeitarbeiterfirma - schwierig genug. Jetzt sollen einige MA in einen 230 km entfernten Stützpunkt versetzt werden (in zwei Wochen). Der BR hat erst durch die betroffenen MA davon gehört und dem AG schriftlich mitgeteilt, dass hier wohl der §99 zuständig sei und der BR nicht übergangen werden dürfe.
Antwort des AG: Der AG hat den BR zu dieser Entscheidung nicht gehört, da er meint, dass dieser nicht befragt werden müsse. Begründung: im Arbeitsvertrag der Leiharbeiter steht, dass der MA Deutschlandweit eingesetzt werden darf.
Der AG droht dem BR jetzt mit Haftbarmachung für Ausfälle und Kosten.
Frage1: Wer hat Recht? Frage 2: Das mit der Haftung ist doch ein Witz, oder?
Danke für Eure Hilfe