Erstellt am 18.01.2009 um 18:41 Uhr von Uschi66
@Scherbenfeger
Also, was im ArbV steht hat mit dem MBR nichts zu tun. Der AG möge sich einmal schlau machen. Weiter, ob diese ArbV-Klausel mit dem AGB konform geht müsste ebenfalls einmal geklärt werden.
Der BR sollte also alle seine rechtlichen Mittel ausschöpfen. Daher sofort entsprechende Beschlüsse und RA und GEW einbinden.
Der AN sollte seinen ArbV prüfen lassen, ob diese Klausel AGB konform ist. Ist die Versetzung, die Zuweisung eines Einsatzorts verhältnismäßig wäre ebenfalls zu klären.
Viele Arbeitsverträge beinhalten Versetzungsvorbehalte. Die Umstände, unter denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine andere Arbeitsleistung und/oder einen anderen Arbeitsort anzuweisen, werden in diesen Versetzungsvorbehalten regelmäßig nicht weiter konkretisiert. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der besonders bedeutenden Frage zu befassen, ob die üblichen arbeitsvertraglichen Versetzungsvorbehalte der AGB-Kontrolle unterliegen und einer Inhaltskontrolle Stand halten (BAG, Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 -, NZA 2006, 1149).
Übliche Versetzungsklausel in Arbeitsverträgen: Unwirksamkeit nach AGB-Kontrolle?
Nicht jede Versetzung ist zulässig - ArbG Frankfurt / Main, 9.01.2007, 7 Ga 238/06.
Überraschende Klauseln
http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/klauseln/artikel01192.html
Erstellt am 18.01.2009 um 19:07 Uhr von Scherbenfeger
@ Uschi66
Danke für die schnelle Antwort. Ich bitte um Verständnis, aber mit der Abkürzung AGB komme ich nicht weiter.
Grüße vom Scherbenfeger
Erstellt am 18.01.2009 um 19:22 Uhr von Uschi66
Unwirksame Klauseln
http://www.internetrecht-rostock.de/unwirksame-agb.htm
Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/agb_kontrolle/index.html
Arbeitsverträge, jetzt ist alles kleingedruckthttp://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E468FBC2A9DDF442F82954C29B3B2794C~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand der AGB Kontrolle
www.123recht.net/Arbeitsverträge-auf-dem-Prüfstand-der-AGB-Kontrolle__a22962.html
PS: Wenn man in www.google.de die entsprenden Begriffe eingint findet man schnell einiges "arbeitsverträge und agb klauseln"
Ach ja, man kann mit dem RA auch einmal besprechen, ob das Handeln des AG "Mndatsbehinderung" ist.