Hallo Mitstreiter, bei uns im Unternehmen können die AN nur ein Maximum an steuerfreien Zuschlägen für NAcht - und Sonntagsarbeit erarbeiten. Alles andere fällt hinten runter. Ist das legal oder müssen diese nicht so gezahlt werden, wie man auch tatsächlich gearbeitet hat?
Doppelt bestraft werden wir, wenn wir Überstunden leisten müssen. Die Zuschläge über Max. gehen verloren, im nächsten Monat müssen wir die ÜS abbummeln und erreichen mitunter noch nicht mal Max.
Ist das rechtens?