Moin Moin Zusammen,
bei uns stehen wiedereinmal sozialpläne an. in der vergangenheit haben wir den Sozialplan immer nach altbewährtem schema abgearbeitet.
Betriebszugehörigkeit, alter, soziale belange.
Jetzt bin ich auf einen artikel gestoßen im NZA 15/2003, wo es heißt:
Weiterbeschäftigungspflicht auf höherwärtigen Arbeitsplätzen.
Wir haben eine struktur in diesem bereich von entgeltstufe/Arbeitsgruppe 1 - 4.
In diesen gruppen arbeiten 400 Mitarbeiter. Der sozialplan würde jetzt nur arbeitsgruppen der stufe 1 + 2 Betreffen. in den gruppen arbeiten 250 Mitarbeiter. 60 Mitarbeiter verlieren Ihren arbeitsplatz. Haben jetzt ältere Mitarbeiter es werden ca. 40 Mitarbeiter sein, das recht, auf einen Höherwärtigen arbeitsplatz, da sie mehr sozialplanpunkte haben, als einige in der stufe 3 + 4? sie müssen speziell ausgebildet werden um in die stufe 3 + 4 zu kommen. Die ausbildung kostet ca. 4000 Euro pro Mitarbeiter.
Ich bin der Meinung, das der BR sich mit dem AG in einer BV sozialplan, regeln kann, das nur die die mitarbeiter der stufe 1 + 2 von der ratiomaßnahme betroffen sind.