Erstellt am 13.01.2009 um 20:22 Uhr von Mona-Lisa
@Cinderella,
ich wage gar nicht zu fragen, ob ihr 3 je ein Grundlagenseminar besucht habt....
Nein, es gibt keine Fristen zu beachten. Auch braucht ihr keine Erlaubnis!
Stell dir mal vor, dann würde kein RA auch nur einen Auftrag von einem BR an Land ziehen!
Ihr teilt der GL schriftlich mit, dass ihr einen Anwalt beauftragen werdet, damit eure Rechte gewahrt werden.
Dieser RA holt sich seine Kohle, keine Sorge....
Erstellt am 13.01.2009 um 20:46 Uhr von Uschi66
@Cinderella
..in Ergänzung zu den Hinweisen von @Mona-Lisa sofort auch Beschlüsse fassen für Schulungen und dann anmelden.
Webseite zum Thema betriebsrätliches Beschlussverfahren. Bitte hier die Muster für richtige Beschlussfassungen beachten. Bitte auch den TOP auf der TO bezgl des Beschlusses richtig aufnehmen.
http://euraa.de/hinweise_fuer_die_betriebsratsarbeit.htm
Aber der RA den ihr beauftragen wollt hilft euch bestimmt hierbei auch schon in Erwartung des kommenden Auftrages.