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muss der Rechtsanwalt genehmigt werden?

C
Cinderella
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein 3 er BR. Haben massive schwierigkeiten mit der GL . Zum einen müssen wir ihr Büro als BR Büro mitbenutzten und das auch nur zu bestimmten Zeiten . Meist drei Tage in der Woche. 2. Haben keine Schlüsselgewalt. Unsere Putzfrau und Praktikantin schon.3. Werden aus Büro herausgeworfen (um Mittagszeit)wenn PDL kurz weg muss und das Büro nicht besetzt ist .4.PDL platzt gerne mal ins Büro wenn wir sitzung haben. 5. unsere Mitbestimmungsrechte werden gerne ignoriert. diese Themen haben wir oft mit der GL besprochen. Leider hat nichts geholfen.Haben jetzt ein Beschuß gefaßt einen Anwalt als Beratung hinzuzuziehen. Müssen wir fristen einhalten bevor wir ein Termin mit Anwalt machen? Muss die GL uns die ERlaubnis erteilen für die Übernahme der Kosten? Cinderella

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

13.01.2009 um 21:22 Uhr

@Cinderella, ich wage gar nicht zu fragen, ob ihr 3 je ein Grundlagenseminar besucht habt....

Nein, es gibt keine Fristen zu beachten. Auch braucht ihr keine Erlaubnis! Stell dir mal vor, dann würde kein RA auch nur einen Auftrag von einem BR an Land ziehen!

Ihr teilt der GL schriftlich mit, dass ihr einen Anwalt beauftragen werdet, damit eure Rechte gewahrt werden. Dieser RA holt sich seine Kohle, keine Sorge....

U
Uschi66

13.01.2009 um 21:46 Uhr

@Cinderella

..in Ergänzung zu den Hinweisen von @Mona-Lisa sofort auch Beschlüsse fassen für Schulungen und dann anmelden.

Webseite zum Thema betriebsrätliches Beschlussverfahren. Bitte hier die Muster für richtige Beschlussfassungen beachten. Bitte auch den TOP auf der TO bezgl des Beschlusses richtig aufnehmen.

http://euraa.de/hinweise_fuer_die_betriebsratsarbeit.htm

Aber der RA den ihr beauftragen wollt hilft euch bestimmt hierbei auch schon in Erwartung des kommenden Auftrages.

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