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Kündigungsfrist - bei Kündigung durch den AN?

HM
heavy metal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin hat gemäß §6, Vertragsdauer ("1. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende als vereinbart") gekündigt, da sie am 01.03.2009 eine neue Stelle antritt. Der Chef beruft sich auf den Passus aus dem o.g. § (4."Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für die Mitarbeiterin verbindlich, wenn diese selbst kündigt") , und will sie erst zum 30.04 2009 aus dem Vertrag entlassen. Welche Klausel ist hier maßgebend? Wo ist dies ggf. nachzulesen?

Vielen Dank!

5.33606

Community-Antworten (6)

P
packer

12.01.2009 um 19:59 Uhr

moin heavy metal,

nachlesen kannst du das im § 622 BGB. dort steht im absatz 6, daß für die kündigung durch den AN! keine längere frist vereinbart werden darf als für die kündigung durch den AG... wenn das so in ihrem arbeitsvertrag drinsteht, dann ist das M.E. auch rechtens.

es gibt da noch die möglichkeit, die lt. vetrag geschuldete arbeitsleistung nicht zu erbringen und es auf eine kündigung drauf ankommen zu lassen. ein sehr uneleganter weg... ich würde als BR mich mit dem AG und der kollegin zusammensetzen und die sache einvernehmlich klären. der AG verbaut der kollegin ja absichtlich die zukunft! hat der AG aber eigene interessen (kollegin ist spezialistin und schwer zu ersetzen) dann kann ich diesen vertragspassus aber auch gut verstehen. die letzte möglichkeit ist, den neuen AG um aufschub zu beten...

ich würde der kollegin aber raten, hier dann auch einen rechtsanwalt hinzuzuziehen!

lieben gruß vom packer

U
Uschi66

12.01.2009 um 20:18 Uhr

@packer

hallo packer, für den AG ist lt. des Beitrags von @heavy metal im § 4 für den AG eine längere Kündigungsfrist vereinbart.

Sofern für AN keine länger Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt hier immer die gesetzl. Kündigungsfrist gem § 622 BGB Abs.1

Für AG gelten immer mindestens die Kündigungsfristen gem § 622 BGB Abs. 2

Aber auch ich bin der Auffassung, dass hier für AN "nur" der § 6 Geltung hat. Denn der § 4 spricht ja von vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen. Man hat hier also keine längere Kündigungfrist für AN vereinbart.

P
pirat

12.01.2009 um 20:32 Uhr

@Uschi66, "für den AG ist lt. des Beitrags von @heavy metal im § 4 für den AG eine längere Kündigungsfrist vereinbart." nur für den AG...lese ich da was verkehrt?

P
packer

12.01.2009 um 20:47 Uhr

@ uschi

ich zitiere aus den AV "...sind auch für die Mitarbeiterin verbindlich, wenn diese selbst kündigt"

ich bleib bei meiner aussage...

die kündigungsfrist des AN bei eigenkündigung ist gekoppelt an die gesetzlichen kündigungsfristen des AG. das ist rechtens, da die fristen des AN nicht die des AG übersteigen. die kündigungsfrist ist im AV festgelegt wie der § 622 BGB Abs.1 es ermöglicht und damit auch rechtens...

@ pirat

ui, ich versteh dich nich... haste dich verkapert? ;)

P
pirat

12.01.2009 um 20:57 Uhr

Ahoi Packer, "ich zitiere aus den AV "...sind auch für die Mitarbeiterin verbindlich, wenn diese selbst kündigt"

genau das wollte ich damit hinterfragen...bleib mal cool, alter Schwede. ;-) häufig und in zulässiger Weise wird im AV vereinbart, dass Verlängerungen für die Arbeitgeberkündigungsfrist auch für den ANgelten. Dann muss sich auch der AN an die gestaffelten längeren Kündigungsfristen halten.

d'accord mein Freund?

P
packer

13.01.2009 um 18:54 Uhr

@ pirat

du kaperst freundliche Schiffe :)))

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