Hallo,
eine Kollegin hat gemäß §6, Vertragsdauer ("1. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende als vereinbart") gekündigt, da sie am 01.03.2009 eine neue Stelle antritt. Der Chef beruft sich auf den Passus aus dem o.g. § (4."Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für die Mitarbeiterin verbindlich, wenn diese selbst kündigt") , und will sie erst zum 30.04 2009 aus dem Vertrag entlassen. Welche Klausel ist hier maßgebend? Wo ist dies ggf. nachzulesen?

Vielen Dank!