Wen Auszubildene nach betandener Prüfung Befristet übernommen werden.Frage ist dieses Mitbestimmungs pflichtig
Erstellt am 09.01.2009 um 13:59 Uhr von Sternburg Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung (...) ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. (Fitting, 22. Auflage, § 94 BetrVG, Rn. 49) Gruß & Schönes Wochenende