Hallo zusammen.
Mich würde folgendes interessieren. Unser BR hat eine Regelungsabrede mit dem Arbeitgeber geschlossen. Dort steht sinngemäß drin, das wir alle im 1 Quartal 2009 jeweils 10 Tage frei zu machen haben. Entweder aus bisher angesparten Zeitguthaben oder wenn wie bei 98 % der Mitarbeiter nicht vorhanden muß eben Tarifurlaub genommen werden. Ist das so in der Form überhaupt statthaft ?? Ich dachte das Tarifurlaub nicht in der Form bestimmt werden darf. Hier geht es nicht um eine angeordnete Betriebsruhe sondern das jeder im Winter seinen Urlaub verprassen muß. Und wo ich gerade hier bin: hebelt so eine Regelungsabrede nicht die Betriebsvereinbarung aus. Da haben wir ja noch den Schutz des Günstigkeitsprinzips. Wenn nämlich mit einer Regelungsabrede jeder BR die Tarifverträge aushebeln kann dann gute Nacht für die Tarifautonomie.
Gruß Schipker