Eien Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück (Krank + EZ = 4Jahre). Sie ist bei der letzten Wahl als ERsatzmitglied gewählt worden, seitdem krank bzw. Elternzeit. Die Frage lautet: Kommt Sie jetzt als Ersatzmitglied noch in Frage und genießt sie den entsprechenden Kündigungsschutz? Sie hat noch NIE an einer Sitzung teilgenommen und hat auch noch kein einziges Seminar besucht.