Verhinderungsgründe - Eratzmitglied einladen?
Wenn ein BR Überstunden abfeiert und nicht an der BR Sitzung teilnehmen möchte, darf ich ein Eratzmitglied einladen Ja oder Nein ?
Community-Antworten (1)
18.12.2008 um 08:57 Uhr
Hallo Moses, Nein, Überstundenausgleich ist kein Verhinderungsgrund nach § 25 BetrVG. Siehe auch Kommentar von Däubler Rn 15 zum § 25.
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