Wenn ein BR Überstunden abfeiert und nicht an der BR Sitzung teilnehmen möchte, darf ich ein Eratzmitglied einladen Ja oder Nein ?
Erstellt am 18.12.2008 um 07:57 Uhr von pit47 Hallo Moses, Nein, Überstundenausgleich ist kein Verhinderungsgrund nach § 25 BetrVG. Siehe auch Kommentar von Däubler Rn 15 zum § 25.