Erstellt am 12.12.2008 um 14:31 Uhr von PT Netty
Hallo batschen,
es dürfen eigentlich sogar alle Betriebsratsmitglieder einsehen! Die Betonung liegt hierbei auf "Einsehen"! Es könnte sein, dass der AG sagt, ihr dürft in der Personalabteilung in die Unterlagen schauen, aber keine Unterlagen aus dem Büro entfernen und kopieren. Deshalb haben sich 2 Leute zum Reinschauen bewährt. Einer sagt an und der Zweite schreibt auf! Denn notizen machen ist auf jeden Fall erlaubt! Weil richtig mit den Zahlen auseinandersetzen kann man sich am besten im eigenen Büro, ohne dass einem von wem auch immer über die Schulter geschaut wird.
Viel Erfolg
PT Netty
Erstellt am 12.12.2008 um 15:54 Uhr von ganther
@PT Netty
so ja wohl nicht richtig!!! § 80 Abs. 2 BetrVG ist maßgeblich. Daher eigentlich nicht alle BRM sondern der BA und in kleineren Betrieben der BRV oder dasvom Gremium nach § 27 Abs. 2 BetrVG bestimmte BRM (vgl. Fitting § 80 Rn 70ff)