Morgen,

die maximale Befristung für einen AN beträgt bei neu gegründeten Betrieben bis zu 4 Jahre.
So jetzt meine Frage: gilt dies auch für eine neu gegründete Abteilung/Betriebsteil die/der ein ganz anderes Produkt herstellt, mit eigenem Betriebsleiter. Der Betriebsteil wurde 2005 gegründet.