TzBfG Befristungen - bei Neugründung eines Unternehmens/Betriebsteils?
Morgen,
die maximale Befristung für einen AN beträgt bei neu gegründeten Betrieben bis zu 4 Jahre. So jetzt meine Frage: gilt dies auch für eine neu gegründete Abteilung/Betriebsteil die/der ein ganz anderes Produkt herstellt, mit eigenem Betriebsleiter. Der Betriebsteil wurde 2005 gegründet.
Community-Antworten (1)
12.12.2008 um 23:09 Uhr
@TD Schau mal ins TzBfG §14 Abs 2a.
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