Hallo Zusammen,

mich würden eure Meinungen zu folgendem Thema interessieren;

Bis vor einiger Zeit gab es in unserem Unternehmen einen Betriebsrat, der für alle Einrichtungen (z.Z. 9 Standorte) zuständig war. Nun wurden standortbezogene BRs gewählt. Nach und nach sind alle Standorte mit den Wahlen durch und es geht darum, den Gesamtbetriebsrat zu bilden.

Unser BR besteht aus fünf Mitgliedern. Eine gute, ausgeglichene Gruppe...niemand mit Vorerfahrung in BR-Arbeit. Letzte Woche fand unsere konstituierende Sitzung statt und ich wurde zur Vorsitzenden gewählt. Mit dem Hintergrund „Arbeitsteilung“ wurde überlegt, dass zwei andere Mitglieder (ein Mann, eine Frau) zum Gesamtbetriebsrat entsendet werden könnten. Es wurde noch nichts entschieden.

Nun habe ich mit zwei Bekannten über dieses Thema gesprochen, beide vom Fach. Ein ehemaliges BR-Mitglied und jemand, der BRs schult (kein Jurist)...
Beide fanden dieses Vorgehen eher ungewöhnlich. Das Gesetz schreibt es nicht vor, richtig?! Unsere „Entsandten“ haben kein freies Mandat und müssen im Sinne unserer Beschlüsse/Meinungen abstimmen und können dort keine Alleingänge machen (wovon ich auch gar nicht ausgehe...), richtig?

Wir, die BR-Mitglieder waren recht überzeugt von der Idee: Vorsitz, stell. Vorsitz, Schriftführer, und zwei mal Mitglieder Gesamtbetriebsrat...fünf Jobs / fünf Mitglieder, passt...
Die Gespräche haben mich nun verunsichert und ich würd gerne noch eine andere Meinung lesen...

Vielen Dank für eure Mühe und ein ruhiges Wochenende?