Erstellt am 25.11.2008 um 13:53 Uhr von frager1
§ 29 betrVG
Abs. (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Erstellt am 25.11.2008 um 14:07 Uhr von BR Kevin
@frager1
Ich danke für der schneller Antwort. Das heiß wenn aud die Tagesordnung der Sitzung ein Seminar ohne vorheriger Antrag mit der Unterstützung der BR Mitglieder hatte und würde der Beschluss dieser Seminar ungültig sein. oder?
Br Kevin
Erstellt am 25.11.2008 um 14:28 Uhr von frager1
...man kann auch noch mit Zustimmung der anderen in der Sitzung weitere Punkte aufnehmen bzw. der BRV nimmt den TOP auf.
sieh hier:
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsratssitzung
Erstellt am 26.11.2008 um 22:46 Uhr von Akira
BR Kevin
Bitte doch die für Euch zuständige BG um Zusendung der Aushangpflichtigen Gesetze