Erstellt am 18.11.2008 um 11:38 Uhr von ganther
wenn wir über gesetzliche Ruhezeiten reden so ist es nicht erforderlich diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen
Erstellt am 19.11.2008 um 02:32 Uhr von Der alte Heini
Rechti
Der Begriff Ruhezeit steht im Arbeitszeitgesetz in einem anderen Zusammenhang, als wie du ihn hier schilderst.
Deine Frage bezieht sich auf Ruhepausen.
Werden andere als im Gesetz vorgegebene Ruhepausen angegeben, so sollte dieses auch schriftlich festgehalten werden.
Hier könnte der BR aktiv werden und zwar gem. § 87 Abs.1, Ziffer 1+2 BetrVG.