Wenn keine BV zum Thema Arbeits- bzw. Ruhezeit besteht, müssen dann die Ruhezeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, also z.B. 45 Min. anstatt 30 Min., schriftlich in den Individualverträgen angegeben werden oder genügt es, wenn dem Arbeitnehmer bei Einstellung die Ruhezeiten mündlich mitgeteilt werden?