Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben bei uns einige Mitarbeiter, die eine kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit haben.
Findet hier das Urteil von LAG Hamm, Urteil vom 04.05.2006, 8 SA 2046/05 (stillschweigende Vertragsänderung) Anwendung?
Kurze Erklärung:
AN mit Kapovaz über 57 Stunden/Monat (nach oben bis 100%-Stelle offen) arbeitet im Monat seit Juni 2005 fast regelmäßig über 100 Stunden/Monat, in letzter Zeit sogar bis zu 152 Stunden/Monat. Nun will der AG diesen MA auf sein Minimum herunterfahren. Darf er das so einfach oder findet hier das o.e. Urteil Anwendung?
Der AN möchte gerne eine festgelegte Mindestarbeitszeit von 104, 5 Stunden /Monat arbeiten, das wird aber aus betrieblichen Gründen ( verringerte Bewohnerzahl in einem Altenheim) mit Sicherheit abgelehnt.
Vor ca 2 Jahren aüßerte dieser MA bereits diesen Wunsch, bekam zur Antwort: das brauchen sie nicht, sie haben ja eine sogen. KAPOVAZ, da können sie ohnehin mehr arbeiten. Leider ist der Heimleiter, der dies sagte nicht mehr im Haus beschäftigt.
Muss der AG nicht erst die vielen Überstunden abbauen, bevor er solche Massnahmen ergreift?
Vielen Dank schon mal fürs Antworten.