Erstellt am 16.11.2008 um 15:35 Uhr von waschbär
@Dreiviertel,
na ja das ist schlimm aber nicht schlimm genug. rede dich raus mit der BR ist für das Kollektiv da und nicht für einzehlpersonen. Oder sage nee das kann ich nicht unterschreiben es verstösst geen die "vertrauensvolle zusammen arbeit".
Fraglich ist aller dings ob der Koll recht hat sollte es so sein und ihr habt da ein Problem was weite kreise ziehen könnte .... dann müsstet ihr schon etwas unter nehmen zum wohle der Belegschaft.
Versuche grade mal wegen der überwchung und dem Mobbing klarheit zu bekommen, nbicht das da ein Körnchen wahrheit hintersteck und du angemeiert bist .-(
Natürlich kannst du als BR ihn nicht zum Arzt bringen, aber du könntest die lage enspannen in dem du mit ihm Redest, regelmässig im Vertrauen und ihm anders weitig unterstüzt. Z.B Mitarbeiterbesprechungen, wengen dem Mobbing, könnte eine Versetzung helfen ????
Braucht er einen Freund der zu hört ? der nicht immer sagt Du spinnst ?
Ich sehe da eine grosse Verantwortung UND ja Du musst handeln, nicht nur als BR , auch als Mensch und Sozialdenker....
Erstellt am 16.11.2008 um 15:55 Uhr von frager1
Hier werden ja ganz merkliche Gesetzesverstöße (Datenschutzverletzungen/ Mobbing) vom betroffenen AN vorgetragen. Hier muss der BR Kraft Gesetzes handeln. Es ist seine Pflicht aus dem BetrVG §§ 80, 84, 85.
Hier geht es also weit über das Arbeitsrecht hinaus in den Strafrechtsbereich, wenn die Anschuldigungen zutreffen.
Daher wäre hier auch sofort zu mindest der zuständige Datenschutzbeauftragte mit einzubinden.
Unterlässt hier der BR es tätig zu werden macht er sich selbst angreifbar. Könnte im Nachhinein vielleicht sogar belegt werden, dass vom betroffenen AN Schaden (gesundheitlicher Schaden in Folge von Mobbing) abgewendet werden hätte können, könnte möglicher weise auch ein Haftungsanspruch an den BR entstehen.
Die Frage ist hier nur, wie weit mischt sich hier der BR ein, §§ 80, 84, 85.
Der BR muss hie rnicht mithelfen Schadenersatzansprüche des AN gegen den AG zu erwirken, das macht ja sein RA. Er muss aber so das Gesetz auf die Einhaltung dieser hinwirken. Und Beschwerden behandeln. Also zu mindest alles unternhemen um zu prüfen ob diese Verstöße gegeben sind.
Erstellt am 16.11.2008 um 16:21 Uhr von Dreiviertel
Dank schon mal an die Beiden Antworter,
zur Verfeinerung.
Der BR hat in den 400 Seiten gestöbert und ist sehr verwirrt und sieht keinen rechten Zusammenhang.
Die gröbsten Anschuldigungen haben wir schon vorsichtig geprueft. Keine Kammeras! , Wanzen ? wer weis;-.
Der Kollege sieht warscheinlich in Programm-Updates "Computermanipulation" und in Nacharbeit und Justage unserer Produckte "Faelschungen der Messwerte".
Vorsichtig ausgedrückt, nach oberflaechlicher Begutachtung scheint an den Vorwuerfen nicht wahres zu sein.
Mobbing ist aber wohl ein Thema, da durch seine jahrelangen Vorwuerfe an alle, ihn keiner mehr leiden kann.
Frage.
Der Mitarbeiter hat sich in Sachen Mobbing erst vorige Woche erklaert. Hat aber schon eine andere Stelle als Anlaufpunkt gewaehlt, mit deren Hilfe nun Mobbingklagen gegen etliche Kollegen laufen sollen.
Haben wir da noch Handlungsbedarf Ihn in Sachen Mobbing zu unterstützen (er hat bis heute nicht darum gebeten)
Er moechte nur dass wir das Schmwerzensgeld/Schadensersatz mit durchdruecken.
Gruss 3/4
Erstellt am 16.11.2008 um 17:26 Uhr von Alexa
Ich würde empfehlen den Mitarbeiter eine kurz zusammengefasste Beschwerde nach § 84 / 85 vorzubringen.
Damit hat sowohl der Arbeitgeber als auch der BR etwas konkretes in der Hand UND dem Mitarbeiter darf hieraus ja kein Nachteil entstehen. Wenn der Arbeitgeber (oder auch der BR) die Beschwerde nicht für gerechtfertigt hält und nichts unternimmt, dann kann der MA immer noch mit Hilfe seines RA versuchen zu seinem Recht zu kommen. Zumindest wäre dann aber auch eine gewisse "Schutzwirkung" durch die ursprüngliche Beschwerde vorhanden, die dann auch dem RA hilft, falls es zu einer Kündigung bzw. Kündigungsschutzklage kommt.
Erstellt am 16.11.2008 um 17:31 Uhr von waschbär
@Deiviertel,
das von Alexa finde ich gut, würde auch so handeln, befor der Ag noch auf gedanken kommt wie > ab zum betriebsarzt .-)))
Wegen seinen Schreiben, Finger weg ! Ihr könnt niemandem als BR unterstüzen in dem offen gegen dem AG argiert wird zumal die Vorwürfe ja nicht beweisbar sind . Das würde nur das Vertrauensverältniss stören .
Erstellt am 17.11.2008 um 12:28 Uhr von see-see
Mit der Einschätzung "anscheinend psychisch gestörter Mitarbeiter" wäre ich höchst vorsichtig! Steckt ihn nicht in diese Schublade! Das wäre zu einfach. Jemand, der Misstände im Betrieb öffentlich anprangert, hat es per se nicht leicht und findet selten Unterstützung, weil sich niemand mit dem Arbeitgeber anlegen will...
Erstellt am 17.11.2008 um 14:27 Uhr von Jube
Ich unterstütze den Vorschlag von Alexa ebenfalls.
Mich wundert nur, dass über all die Jahre anscheinend weder die "verschworenen Kollegen", noch der Vorgesetzte, oder der AG in irgendeiner Weise tätig geworden sein sollen! Ist da denn niemandem etwas aufgefallen, hat er dort nie ein Wort verloren?
Ist er von seiner Ausbildung und Erfahrung her (nicht) in der Lage, die Auswirkungen von Updates und Nacharbeit und Justage zu verstehen?
Erstellt am 17.11.2008 um 17:46 Uhr von Dreiviertel
Hallo Liebe Kollegen,
bedauerliches von der Front.
Aber noch mal vielen Dank fuer Eure Ratschlaege.
Habe nach Alexas Vorschlag gehandelt.
Der BR hat heute Vormittag mit dem Mitarbeiter ein 2. Gespraech gefuehrt und mitgeiteilt, dass wir Ihn nicht bei seinen Aktionen unterstützen werden. Wenn Unterstuetzung, dann nach unseren Regeln.
Wir haben ihm dringend abgeraten seine angekuendigten Aktionen durchzufuehren. (Erpressung der Firma)
@see-see ich weiss das ich da sehr vorsichtig sein muss aber,
die Beweise und Anschuldigungen die er in seinem 400 Seiten anfuehrt scheinen wirklich an den Haaren herbeigezogen.
Er behauptet Sachen, von denen ich persoenlich weiss das sie nicht stimmen bzw. andere Ursachen haben als behauptet.
Klar, die eine oder andere Sache, zb. Probleme bei der Qualitaet, sind war aber um diese Wahrheiten hat er sich ein Gespinnst von Verschwoerungen aufgebaut.
@ Jube deshalb ist auch niemand darauf angesprungen, nicht mal der Geschaeftsfuehrer. Im uebrigen denke ich, ist er nicht unbedingt in der Lage die Tragweite von Updates und Nacharbeit zu ueberblicken. Updates und Nacharbeit gehoeren auf jedenfall NICHT zu seinen Aufgaben.
So nun das traurige,
Er scheint nach unserem Gespraech zur Geschaeftleitung gegangen zu sein und dort seine Erpressung vorgetragen zu haben.
Ich habe gerade einen Anruf bekommen, dass er fristlos entlassen werden soll. Der BR bekommt morgen Unterlagen zur Anhoerung.
Schnauf, ich glaub das wird ne besch.... Nacht.
Gruss 3/4
Erstellt am 18.11.2008 um 13:14 Uhr von see-see
@Dreiviertel: Rate dem Kollegen auf jeden Fall dazu, einen Anwalt einzuschalten. Umgehend! Wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, hat er wahrscheinlich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.