Hallo zusammen,
bei uns wurde im letzten Jahr eine Zeiterfassung eingeführt die Heiligabend und Sylvester als Feiertag Halbtag drin stehen hatte. Alle Urlaubsanträge und Überstundenausgleich wurden so bearbeitet. Nun will die Geschäftsführung diese Regelung kippen und das laut Gesetz als vollen Werktag wieder einstellen. Es sind bereits auch für dieses Jahr so Anträge genehmigt worden. Unter anderem vom Betriebsrat. Wir haben leider nichts weiter schriftliches außer Daten aus der Zeiterfassung. Was könnt Ihr uns Raten in dieser Situation zu tun. Wie würdet Ihr gegenüber der GF argumentieren um den Mitarbeitern diese beiden halben Feiertage doch noch zu sichern.

Vielen Dank für Eure Hilfe.