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Abwertung einer Führungskraft - Wie geht man als BR damit um?

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Taube1971
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Fachbereichsleiter, der wegen Umorganisation im Unternehmen seine Führungsrolle verliert. Er kann seinen Job weitermachen, hat aber keine Personenführung mehr. Er behält aber sein Gehalt. Kann er noch auf Abfindung, wegen seines Qualitätsdefizites klagen? Denn wenn er sich mal woanders bewerben will und erst stehen hat Führungskraft und dann Sachbearbeiter ist es doch ein personeller Nachteil. Wie geht man als BR damit um?

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Community-Antworten (1)

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packer

13.11.2008 um 10:11 Uhr

moin taube,

wieso will er eine abfindung wegen der geschichte? er verliert doch monetär gesehen nichts??? angenommener fakt ist, daß der arbeitsplatz aus unternehmerischen gründen wegfällt. der kollege hat sich entschieden das angebot der firma (mir sollten sie so eines mal machen!!!!) anzunehmen und weiterzuarbeiten. hätte er sich geweigert, währe er vieleicht gekündigt worden. der BR hätte noch nicht einmal aus gründen der benachteiligung wegen des arbeitsplatzangebotes des AG widersprechen können. dann müsste er vor das AG und eine kündigungsschutzklage erheben und wäre da dann eventuell mit einem vergleich rausgegangen.

ehrlich gesagt tut mir der arme mensch leid. er hat nun nur noch einen job ohne lohnerhöhung :((((

zynismus beiseite, daß ist eine individualrechtliche angelegenheit dieses menschen und deswegen habt ihr da gar nichts regeln!

im vorfeld hättet ihr die anfallenden fragen und eventuelle nachteile mit dem AG regeln können, ihr seid ja von ihm über die umstrukturierung informiert worden. . hier gibt es oftmal auch echte mitbestimmung in punkto versetzung etc.

und mal ganz ehrlich, sind wir für risiken der führungskräftetätigkeit verantwortlich? wusste er nicht, daß dieser markt ziemlich flexibel ist? mir persönlich sieht das eher nach gier aus, sorry...

lieben gruß vom packer

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