Wir haben einen Fachbereichsleiter, der wegen Umorganisation im Unternehmen seine Führungsrolle verliert. Er kann seinen Job weitermachen, hat aber keine Personenführung mehr. Er behält aber sein Gehalt.
Kann er noch auf Abfindung, wegen seines Qualitätsdefizites klagen?
Denn wenn er sich mal woanders bewerben will und erst stehen hat Führungskraft und dann Sachbearbeiter ist es doch ein personeller Nachteil.
Wie geht man als BR damit um?