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Nebentätigkeit von BRM in der Krankheit - was könnte ihr blühen?

Z
zampel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ein BR Mitglied von uns ist seit längerem wegen Bandscheibenproblemen krank, nun kam heraus das die kollegin nebenher in einer firma jobbt (wahrscheinlich trägt sie kisten....), was könnte ihr denn blühen, ist sie durch den besonderen kündigungsschutz geschützt. oder ist das klar ein verstoss gegen den arbeitsvertrag?

danke für eure antworten

4.25608

Community-Antworten (8)

M
Mona-Lisa

11.11.2008 um 22:37 Uhr

@zampel, das kann sie klipp und klar den Job kosten! Betriebsrat hin oder her....

oder würdest du es gerecht finden, wenn ein Kollege ohne Betriebsratsamt gekündigt werden würde und ein Betriebsratsmitglied nicht....

D
DonJohnson

11.11.2008 um 23:00 Uhr

Ja ML, dass kann sie den Job kosten, das allerdings entscheidet dann vermutlich ein Gericht. Was sie wahrscheinlich tut ist nicht relevant. Wer hat das gesehen, ist das nachweisbar. Oder hat sie nur Kisten gezählt? Oder war sie sogar nur da und hat eine eigene leere Kiste abgestellt um neues Mineralwasser sich ins Auto tragen zu lassen? Wer entscheidet sowas? Doch hoffentlich nciht der AG der ein unangenehmes BRM "endlich" los zu werden - so einen Störenfried, der nur immer das Beste für die AN will...

Meiner Meinung nach kann man erstens mal was sagen wegen der Nebentätigkeit, die muß beim AG angemeldet werden, aber das alleine ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Der andere Tatbetand, sorry wenn ich mich da immer wiederhole, ist nciht vom Gremium zu entscheiden, sondern von dann höherer Stelle also dem Arbeitsgericht. Ich persönlich würde mit dem BRM sprechen und ihn dennoch verteidigen. Bedenke ML, dass ein "normaler" AN eine ordentliche Kündigung wenn überhaupt bekommen würde. Selbst da würde ich als BRM nö zu sagen, da nciht alle milderen Mittel ausgeschöpft sind. Sprich Abmahnung!

Ein BRM darf nciht besser aber auch nciht schlechter behandelt werden - eine fristlose Kündigung ist schlechter als eine ordentliche, oder? Vielleicht bin ich aber zu Arbeitnehmerfreundlich und liege falsch - dennoch würd ich das eindeutig so machen und versuchen.

Und jetzt schick mich auf den Feuerscheid, wenn cih total daneben liege...

M
Mona-Lisa

11.11.2008 um 23:10 Uhr

@DJ, kletterst selber auf den Scheiterhaufen oder muss ich nachhelfen? :-))

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen : 8 Sa 11 59/01 Kein Zweitjob während der Krankheit

Wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgeht, muss er grundsätzlich mit seiner fristlosen Entlassung rechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er damit den Heilungserfolg ernsthaft gefährdet, so die Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz. Aus der Intensität der Nebenbeschäftigung könne sich aber auch der begründete Verdacht ergeben, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht sei, was ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertige. Der Arbeitnehmer war krank-geschrieben, hatte sich aber während dieser Zeit als Busfahrer betätigt. Als dies dem Arbeitgeber bekannt wurde, kündigte dieser fristlos. Das LAG hielt die fristlose Kündigung für gerechtfertigt.

D
DonJohnson

11.11.2008 um 23:22 Uhr

Ok ML da gehe ich mit dir vielleicht konform. allerdings müßte man sich dann die Urteilsbegründung ansehen.... könnte ich wieder drüber philosofieren... aber meine anfängliche Frage bleibt, was ist denn wenn sie wirklich nur ne leere Liste Mineralwasser mit PET Flaschen ausgeladen hat - nur so just for fun - was ist wenn diese Nebentätigkeit der Betrieb des Ehegatten ist un d sie deshalb das nciht angemeldet hat weil sie dachte bräuchte sie nciht... Fragen über Fragen. Was ist wenn sie nur da war um dem Zweitarbeitgeber zu sagen dass sie krank geschrieben ist, und der AG nur gesehen hat, dass sie da war und behauptet sie hätte gerbeitet?

Wenn du all meine Möglichkeiten (einige habe ich noch nciht ausgesprochen) wiederlegen kannst - gehe ich alleine auf den Scheiterhaufen und zünde ihn auch an - versprochen! Da dir das nciht möflich sein wird, freue ich mein meinen Bauchspeck zu behalten...

D
DonJohnson

11.11.2008 um 23:24 Uhr

ach noch was ML - ist der Heilungsprozess negativ beeinflußt wenn ich bei der Nebentätigkeit das Geld in der Kasse zähle?

R
ridgeback

11.11.2008 um 23:40 Uhr

@all, denke es kommt auf die Nebentätigkeit sowie die Erkrankung an. "Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung, LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006, 5 Sa 288/06"

D
DonJohnson

11.11.2008 um 23:59 Uhr

Ach wie gut, dass Gerichte von Fall zu Fall entscheiden und nciht nur an Gesetzeszexten hängen...

Z
zampel

12.11.2008 um 22:15 Uhr

Danke für die Antworten,

die Kollegin arbeitet nebenher in einer Kantine und muss wohl oder übel auch Getränkekisten... tragen.Aber egal krank ist einfach krank und basta. Ich muss DJ recht geben, ein BRM darf nicht schlechter aber auch nicht besser behandelt werden.

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