Erstellt am 09.11.2008 um 14:22 Uhr von Claus_Effendi
hallo, so auf die Schnelle: BetrVG § 37 Abs. 3
war das schnell genug (grins)
Erstellt am 09.11.2008 um 19:26 Uhr von Claus_Effendi
.....außerdem empfehle ich dir bzw. euch dringen den Besuch von Betriebsräte-Seminaren.
Dazu müsst ihr den richtigen Anbieter aussuchen(und nur die Seminare, die vom Gesetzgeber als "geeignet" gehalten werden, wählen), diese sind dann jeweils ordnungsgemäß zu beschließen und dem AG rechtzeitig mitzuteilen.
Er hat die Kosten dafür zu übernehmen.
Am Besten ihr fangt mit BR Grund I an