Bei uns wurde eine Stellenausschreibung veröffentlicht die jedoch keine Angaben zur Lohn und Gehaltseinstufung enthält.
Ich bin der Meinung, dass dies nach § 99 BetrVG aber aus einer Stellenausschreibung ersichtlich sein muss.
Ich bin auf der Suche nach einem Urteil oder einer Regelung wo genau dieses Problem eindeutig beschrieben und gelöst ist.
Wer kann mir dazu Näheres dazu sagen und helfen.