Hallo alle miteinander,
ich hätte aus aktuellem Anlass folgende Frage:
Darf auf Grund schlechter Auftragslage zum Jahresende und dementsprechender vorzeitiger Betriebsruhe bei verbrauchtem Jahresurlaub 2008 auf Urlaub von 2009 vorgegriffen werden? Eventuell in beiderseitigem Einverständnis ?
Dadurch könnten wir zumindest in 2008 von Kurzurlaub absehen ?
Danke im voraus für eure Antworten.