Erstellt am 05.11.2008 um 14:43 Uhr von Frank
Schau im BetrVG § 99 nach, dort ist alles geregelt
Erstellt am 06.11.2008 um 10:11 Uhr von RAKO
Frank, der §99 ist hier nur die halbe Wahrheit:
siehe §103 BetrVG !!!!! Die Versetzung eines Betriebsrates Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des BR!! Fristen nach §99 und vorläufige Maßnahmen nach §100 gibt es hier nicht.
Im rechtlichen Sinne gibt es außerdem keine "befristete Versetzung"! Versetzt ist versetzt, und der Weg zurück ist wieder eine Versetzung!
@LA
Falls Du mit dem Einsatz in der Zentrale einverstanden bist würde ich das nicht unter "Versetzung" laufen lassen. Wie wäre es mit Monteureinsatz, oder Werksauftrag. Last Euch ggf. was einfallen. Versetzung ist in Deinem Falle Schrott!!! Insbesondere, da das ganze ja 3 Tage/Woche laufen soll. Geregelt müsste auf jeden Fall werden, dass Du zu BR-Sitzungen in Eurem Werk anwesend sein musst. D.h. zur Sitzung anfahren, nach Sitzungsende zurück! Ist die Zentrale denn wenigstens dasselbe Unternehmen? Sonst ist es eh' keine Versetzung.